Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 53. 759 
Abschied für den Landrat von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen für 
« das Jahr 1910. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Zuitpol!. 
von Gottes Gnaden Söniglicher Prinz von Banern, 
Peeut. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Unterfranken und Aschaffenburg in 
seinen Sitzungen vom 8. bis 20. November 1909 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1908. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1908 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1910. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg be- 
trägt für das Jahr 1910 4 335 489. — , wovon ein Steuerprozent auf 43 354 J“ sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1910. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Vorauschlags gestellten Anträge und ge- 
saßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Die Beschlüsse des Landrates hinsichtlich des Lehrpersonales der Kreistaubstummen- 
anstalt in Würzburg werden genehmigt.
	        
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