Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Abschied für den Landrat von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen 
für das Jahr 1910. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden BPöniglicher Ninz von Sayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Schwaben und- Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 8. bis 24. November 1909 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1908. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1908 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1910. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1910 5 533 427 A, wovon ein Steuerprozent auf 55 334 X sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1910. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Autrage und ge- 
faßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Die Bereitstellung erhöhter Mittel für die Fortbildung des Volksschullehrpersonals 
genehmigen Wir gerne.
	        
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