Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 53. 
  
777 
  
Kap. 
Tit. 
Vortrag 
— 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4 
2 
  
III 
  
  
  
S 
  
Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive Lehr- 
personal: 
a) Unterstützungen für das aktive Lehrpersonal 
b) Aufwendungen zur Honorierung der während des Sterbe- 
und Sterbenachmonats aufgestellten Schulverweser mit Aus- 
nahme jener in unmittelbaren Städten 
I) Unterstützungen für dürftige Schuldienstexspektanten während 
der Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht- 
aa) aus Staatsfonds 
bb) aus Kreisfonds 
d) Besondere Zulagen für: 
aa) Lehrer in Gemeinden des Donaumooses 
bb) den Lehrer in der Gemeinde Bolderschwang 
cc) den Schulverweser in Birgsasa mm 
dd) die Hilfslehrerin in Rohrmoos 
ee) die Schulverweserin in Kornau 
!•’v2s b „ Laufenegg 
  
Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an 
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds 
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß 
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes . 
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit 
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das 
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreisfonds .. 
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden . 
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
6) aus Kreisfonds und zwar: 
aa) Behufs Gewährung von Zuschüssen an Schul- 
kassen zur Trennung des Mesnerdienstes vom 
Schuldienste 
bb) Zuschüsse an Schulkassen zur Verköstigung armer 
Schulkinder während der Wintermonate 
cc) Zuschuß an die Gemeinde Offingen zum Unter- 
halt der dortigen Klosterschuse 
dd) Zuschuß für die Schule am protestantischen 
Waisenhause in Ottingen 
7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung 
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden. . 
  
3000 
1500 
1000 
6 743 
158 263 
11 703 
10 703 
10 000 
3640 
180 
90 
80 
80 
12 
 
	        
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