Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 54. 797 
bei der XIII. Klasse, Abteilung 1 hinter „Schiffsheizer der Bodensee- 
dampfschiffahrt“: „Schiffsheizer der staatlichen Schiffahrt auf dem Ammersee und 
auf der Amper“; und 
bei der XIII. Klasse, Abteilung 2 hinter „Matrosen der Bodenseedampf= 
schiffahrt"“: „Matrosen der staatlichen Schiffahrt auf dem Ammersee und auf 
der Amper“. 
Linderhof, den 31. August 1910. 
Luitpold, 
Prinz von SZayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Staatsrat Dr. Frhr. v. Schachy. Staatsrat v. Preunig. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General--Sekretär: 
Ministerialdirektor v. Ringer. 
  
Nr. 7029 a 9. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen wurde die Genehmigung erteilt, 
innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber 
lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 JZ eingeteilte Schuld- 
verschreibungen in den Verkehr zu bringen: 
Serie 60 4% iger, bis zum 1. Januar 1920 nicht rückzahlbarer Hypothekenpfand- 
briefe im Betrage von 10 Millionen Mark. 
München, den 26. August 1910. 
J. V. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
  
Nr. 27977. 1 
Bekanntmachung, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend. 
fl. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabteilung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 28. August 1910 anzuordnen 
geruht, daß 
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