Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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angezündet  wird,  zur  Explosion  gebracht.  Als  Zünder  verwendet  man  heutzutage,  wenn
nicht  die  elektrische  Zündung  mit  Drahtleitungen  zur  Anwendung  kommt,  fast  ausschließlich
die  Bickford'sche  Zündschnur,  die  im  Innern  eine  dünne  Pulbverseele  enthält.

Zum  Schutze  gegen  die  Feuchtigkeit  wird  die  Zündschnur  geteert,  für  den  Gebrauch
unter  Wasser  mit  einem  Überzug  von  Guttapercha  versehen.  Die  Geschwindigkeit,  mit  der
sich  das  Feuer  in  der  Pulverseele  gleichmäßig  fortpflanzt,  beträgt  90  —100  Sekunden  für
den  laufenden  Meter  Zündschnur,  so  daß  eine  66  cm  lange  Zündschnur  für  gewöhnlich  in
1  Minute  abbrennt.  Man  kann  daher  mit  ziemlicher  Sicherheit  die  Zeit  der  Explosion
der  Ladung  aus  der  Länge  der  Schnur  bestimmen;  doch  empfiehlt  es  sich,  die  Brenndauer
vorher  durch  einen  Versuch  festzustellen.

Die  elektrische  Zündung  bietet  neben  der  größeren  Sicherheit  für  die  Arbeiter  den
Vorteil,  eine  Anzahl  von  Schüssen  gleichzeitig  zu  entladen.

Bei  Benützung  von  Schwarzpulver  wird  durch  die  in  die  Ladung  einmündende
Bickfordschnur  die  Explosion  unmittelbar  veranlaßt.  Bei  den  Nitroglyzerinerzeugnissen
  und  den  brisanten  Sicherheitssprengstoffen  ist  noch  ein  besonderes  Hilfsmittel
  nötig,  um  sie  zur  Explosion  zu  bringen.  Man  bedarf  hiezu  der  Zündkapseln;
es  sind  dies  Hülsen  aus  Kupferblech,  die  mit  knallquecksilberhaltigem  Zündsatz  gefüllt  und
auf  das  Ende  der  Bickfordschnur  geschoben  und  festgeklemmt  werden.  Bei  der  Zündung  wird
zunächst  der  Zündsatz  der  Kapseln  durch  die  Zündschnur  entzündet  und  hiedurch  die  Explosion
der  ganzen  Ladung  herbeigeführt.

Das  Knallquecksilber  explodiert  durch  Erhitzen,  durch  Stoß  oder  Schlag  sowie  bei
Berührung  mit  konzentrierter  Schwefelsäure  äußerst  heftig.  Die  Füllung  der  Kapseln,  die
zu  je  100  Stück  in  Blechbüchsen  mit  Sägemehl  verpackt  werden,  beträgt  je  nach  der
gewünschten  Stärke  0,3  bis  3  g.

Die  Zündkapseln  werden  je  nach  der  Menge  des  in  ihnen  enthaltenen  Zündsatzes  mit
den  Nummern  1—10  bezeichnet.  Die  verschiedenen  Sprengstoffe  benötigen  zur  Initialzündung
verschieden  große  Zündkapseln;  z.  B.  Gurdynamit  mit  75%  Nitroglyzerin  und  Gelatinedynamit
  mit  65%  gelatiniertem  Nitroglyzerin  die  Sprengkapsel  Nr.  3,  Gelatinedynamit
mit  weniger  als  65%  gelatiniertem  Nitroglyzerin  und  Gurdynamit  mit  weniger  als  75%
Nitroglyzerin  die  Kapseln  Nr.  5  und  Nr.  6;  Sprenggelatine  Nr.  6—8;  handhabungssichere
  Sprengstoffe  Nr.  7—10.