Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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esehz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 57. 
München, den 20. September 1910. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Königliche Verordnung vom 16. September 1910 über die Stiftung einer landwirtschaftlichen Jubiläums- 
medaille. — Bekanutmachung vom 18. September 1910, die Ergäuzung der Bestimmungen über die 
Beförderung ätzender und giftiger Stoffe auf dem Rhein betreffend. — Ordens-Verleihungen. 
  
Königliche Verordnung über die Stiftung einer landwirtschaftlichen Jubiläumsmedaille. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Zuitpol!. 
von Gottes Gnaden Röniglicher Prinz von Hayern, 
Begent. 
Wir haben Uns bewogen gefunden, zur Erinnerung an das 100 jährige Jubiläum 
des unter Unserem Protektorate stehenden Landwirtschaftlichen Vereins in Bayern eine 
Gedenkmedaille zu stiften, die den Namen „Landwirtschaftliche Jubiläumsmedaille“ führen soll. 
Hierüber verordnen Wir, was folgt: 
150
	        
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