Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

904 
Nr. 6/Om. 
Bekanntmachung, Anderung des Militärtarifs für Eisenbahnen betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten und fl. Kriegsministerium. 
Der Militärtarif für Eisenbahnen wird wie folgt geändert: 
1. In Tarifnummer 24 wird hinter „Bildungswesen“ vor dem Komma eingeschaltet: 
und Studierende der Militär-Veterinär-Akademie zu Berlin sowie der Militär- 
abteilung bei der Tierärztlichen Hochschule und der Lehrschmiede zu Dresden 
2. In den „Besonderen Bestimmungen“ (3) wird in der zweiten Zeile hinter „Be- 
stimmungsort“ folgender Zusatz eingeschoben: 
— für Studierende der Militär-Veterinär-Akademie zu Berlin sowie der Militär- 
abteilung bei der Tierärztlichen Hochschule und der Lehrschmiede zu Dresden auch 
für Reisen zu wissenschaftlichen Zwecken — 
3. Die Tarifnummer 2 h erhält folgende Fassung: 
Personen, die zur Eintrittsprüfung für einen Zweig der Militärlaufbahn oder 
für Militär-Vorbildungsanstalten einberufen sind (zur Kadetten-, Fähnrichs= oder 
Seekadetten-Eintrittsprüfung, der Eintrittsprüfung der Marine-Ingenieur= oder 
-Zahlmeister-Anwärter, der Prüfung zur Aufnahme in eine Unteroffizierschule oder 
Unteroffiziervorschule usw.), (6). 
Diese Anderung tritt sofort in Kraft. 
München, den 20. September 1910. 
v. Franendorfer. KFrhr. v. Horn. 
Bekanntmachung, Anderung der Militär-Transport-Ordnung betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten und K. Kriegsministerinm. 
Die durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. Juni 1910, Abschnitt II 
und III (Rl. 1910 S. 911/912) verfügten Abänderungen der Anlagen V. VI und II 
zur Militär-Transport-Ordnung haben auch für die bayerischen Eisenbahnen zu gelten. 
München, den 20. September 1910. 
v. Frauendorfer. Frhr. v. Born.
	        
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