Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Verweser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 23. September 1910 anzuordnen 
geruht, daß beginnend vom 1. Oktober 1910 
1. die Assessorstelle beim Forstamte Neustadt a. A. aufgelöst werde, 
2. die Försterstelle zu Großwiesenhof, Forstamts Neumarkt i. O., eingezogen und 
daselbst ein Waldwärterposten errichtet werde. 
München, den 26. September 1910. 
J. V. 
Staatsrat v. Pausch. 
  
  
Nr. 413b 26. 
Bekanntmachung, die Einfuhr von Rinderu und Ziegen aus der Schweiz betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Die Bekanntmachungen vom 31. Dezember 1909 und vom 26. Januar 
1910 
(GVBl. 1910 S. 4, 43) werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 
Die Einfuhr und Durchfuhr von Rindern und Ziegen aus den schweizerischen Kantonen 
Aargau, Basel, Bern, Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen und Solothurn 
nach und durch Bayern ist sonach unter den Bedingungen wieder gestattet, die in den 
Bekanntmachungen vom 25. September und 6. Oktober 1908 (GWVl. S. 909, 954) 
bezeichnet sind. 
München, den 28. September 1910. 
Dr. v. rettreich. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Aunahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 23. September 1910 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Professor 
und Kunstmaler Hermann Buschbeck, Vor- 
stand des Kostüm= und Requisitenwesens der 
K. Hoftheater, die Bewilligung zur Annahme 
und zum Tragen des ihm von Seiner Hoheit 
dem Herzog von Anhalt verliehenen Herzoglich 
Anhaltischen Verdienstordens für Wissenschaft 
und Kunst zu erteilen. 
 
	        
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