Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Pseh-  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

 

Nr.  53.

München,  den  8.  August  1911.

 

 

 

 

Inhalt:

Königliche  Verordnung  vom  2.  August  1911  über  die  Dienstleistung  der  Regierungsbaumeister  mit  Anwartschaft
  auf  Anstellung  im  Hochbau=  und  im  Straßen=  und  Flußbaufache  der  inneren  Staatsbauverwaltung.  —
Ordens--Verleihungen.

 

 

 

Königliche  Verordnung  über  die  Dienstleistung  der  Regierungsbaumeister  mit  Anwartschaft
auf  Anstellung  im  Hochbau=  und  im  Straßen=  und  Flußbaufache  der  inneren  Staatsbauverwaltung.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Känigs.
Kuitpoly.

von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  Bayern,
Begent.

Wir  finden  Uns  bewogen,  zu  verordnen,  was  folgt:

81.  Bewerbung
Regierungsbaumeister  des  Hochbaufachs  und  des  Straßen-  und  Flußbaufachs,  die  sich  W’i-ee
um  Anstellung  im  höheren  Dienste  der  inneren  Staatsbauverwaltung  bewerben  wollen,  haben
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