Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Schwarzlederne Unterschnallkoppel mit Trag- und Schwungriemen. 
Portepee von Silber und blauer Seide an einem Bande von weißer und blauer Seide. 
Die berittenen Wachtmeister tragen den Säbel der berittenen Mannschaft; das Band 
des Portepees innen mit rotem Juchten besetzt. 
84. 
Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Oberwachtmeister besteht aus folgenden 
Stücken: 
1. Helm von schwarzlackiertem Leder mit versilbertem Beschläge und weißblauer Kokarde. 
Dienstmütze von dunkelblauem Tuche mit Besatzstreifen von dunkelblauem Sammt 
und karmesinroten Vorstößen; Kokarde aus einem weißmetallenen, mit blauem Sammt 
unterlegten Ringe. 
2. Waffenrock, zweireihig von dunkelblauem Tuche mit Kragen, Aufschlägen und 
Schulterklappen aus dunkelblauem Sammt und mit karmesinroten Vorstößen. Schulter- 
klappen (mit Ausnahme der Armelnahtseite) mit einer 17 mm breiten, silbernen und von 
zwei blauen Streifen durchzogenen Tresse umnäht. Weißmetallene Knöpfe mit aufgeprägter Krone. 
Der Rendant und der Oberwachtmeister vom Dienste tragen als Abzeichen auf den 
Schulterklappen eine kleine vergoldete Krone. 
Überrock von dunkelblauem Tuche mit Kragen, Schulterklappen und weißmetallenen 
Knöpfen wie am Waffenrocke, wird im kleinen Dienste getragen. 
Bluse von dunkelblauem Tuche mit verdeckten Knöpfen; Schulterklappen wie am 
Waffenrocke. 
3. Mantel von schwarzem Tuche, Kragen mit karmesinrotem Vorstoße, Schulterklappen 
wie am Waffenrocke. Glatte Knöpfe von weißem Metalle. 
Umhang aus dunklem Lodenstoffe mit Druckknöpfen. 
Pelzkragen schwarz, 15 em breit, darf zum Mantel oder Umhange bei strenger Kälte 
getragen werden. 
4. Beinkleid von schwarzem Tuche mit karmesinrotem Vorstoße. Zum Radfahren 
dürfen 10 cm hohe schwarze Ledergamaschen getragen werden. 
5. Fußbekleidung. Halhbstiefel. 
6. Halsbinde schwarz. 
7. Handschuhe weiß, im Patrouillen-, Stehposten-, Transport-, Kontroll= und 
Wachdienst — Residenzwachdienst und besondere Anordnungen ausgenommen — sowie zum 
Radfahren dürfen rotbraune Handschuhe getragen werden. 
8. Seitengewehr. Langer Säbel mit weißmetallenem Bügel und gebogener Klinge 
in blanker Stahlscheide.
	        
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