Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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4. Meßwerkzeugemit unvollständiger undmitunterbrochener Einteilung: 
Die gleichen Meßwerkzeuge wie unter 3. 
III. Andere Meßwerkzeuge. 
5. Andere, unter 1 und II nicht namhaft gemachte Geräte, auch wenn sie den folgenden 
Bestimmungen nicht entsprechen, können gleichfalls nach Vorlegung bei der K. Normal— 
Eichungskommission geeicht werden. 
§ 138. 
Maßeinheit und Raumgehalt. 
1. Die Maßeinheit bildet das Liter, das ist der Raum, den die Masse eines Kilo- 
gramms reinen Wassers größter Dichte unter dem Drucke einer Atmosphäre einnimmt. Es 
ist dem Kubikdezimeter an Größe gleichgeachtet. 
2. Der Raumgehalt eines Meßwerkzeugs soll seinem Sollwert entsprechen, wenn es 
selbst eine auf ihm aufgetragene Temperatur, z. B. O Grad, 15 Grad, 17½ Grad, 
18 Grad, 20 Grad C. usw. hat. 
3. Der Raumgehalt kann durch eine in das trockene Meßwerkzeug eingefüllte Flüssig- 
keitsmenge (Meßwerkzeuge auf Einguß) oder durch eine aus ihm ausgeflossene Flüssigkeits- 
menge (Meßwerkzeuge auf Ausguß) verkörpert sein; doch sind Meßwerkzeuge, die zugleich 
auf Einguß und auf Ausguß eingerichtet sind, gleichfalls zulässig. 
Für Meßwerkzeuge auf Ausguß gilt nachfolgende Festsetzung: 
Meßwerkzeuge mit Mündung neigt man beim Ausgießen allmählich, bis sie sich in 
möglichst senkrechter Lage befinden. Eine halbe Minute nach Beendigung des zusammen- 
hängenden Ausflusses streicht man die Mündung an dem die Füllung aufnehmenden Gefäß ab. 
Meßwerkzeuge mit Ablauf läßt man in senkrechter Stellung auslanfen, und zwar 
Büretten frei, andere Geräte, indem man die Ablaufspitze mit der Wandung des Aufnahme- 
gefäßes in Berührung hält. Bei Vollpipetten mit einer Marke streicht man eine viertel 
Minute nach vollständiger Entleerung die Ablaufspitze am Aufnahmegefäß ab. Gleichfalls 
nach einer viertel Minute erfolgt das Abstreichen der Ablaufspitze bei Vollpipetten mit zwei 
Marken sowie bei Meßpipetten, bei Büretten nach einer halben Minute. Die Einstellung 
geschieht während des Abstreichens, die Ablesung entweder gleichzeitig oder unmittelbar darauf. 
Ist auf den Meßwerkzeugen eine Wartezeit angegeben, so tritt diese an die Stelle der 
vorstehend angegebenen Zeiten. 
4. Alle Ablesungen und Einstellungen geschehen bei benetzenden durchsichtigen Flüssig- 
keiten am tiefsten Punkte des Flüssigkeitsmeniskus. Bei nicht benetzenden Flüssigkeiten er- 
folgen sie am höchsten Punkte des Meniskus, bei undurchsichtigen an dessen Rande. Es ist 
dann eine Umrechnung auf die Einstellung am tiefsten Punkte erforderlich, falls nicht auf 
dem Meßwerkzeug die Flüssigkeit angegeben ist, für die es bestimmt ist.
	        
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