Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 76. 1235 
8 139. 
Material. 
Zulässig sind nur Glassorten und andere Materialien (Quarz und dergleichen), die 
gegen chemische und andere Einwirkungen hinreichend widerstandsfähig sind, insbesondere 
auch keine erhebliche Nachwirkung zeigen. Pyknometer sind aus besonders gutem Material 
herzustellen. 
8 140. 
Allgemeines über Gestalt und Einrichtung. 
1. Die Meßwerkzeuge sollen in der Regel kreisförmigen Querschnitt haben, ausnahms- 
weise sind auch flache (ovale) Querschnitte zulässig. 
2. Die Glasflächen müssen einen gleichmäßigen Verlauf haben. Der Übergang engerer 
in weitere Teile soll regelmäßig und allmählich erfolgen. 
3. Aufstellbare Meßwerkzeuge sollen auf wagerechter ebener Unterlage fest und senkrecht 
stehen; ihr Boden darf mäßig eingezogen und soll nicht zu schwach im Glase sein. 
4. Die Marken müssen von dem Beginn einer Ausbauchung oder Einziehung min- 
destens 5 Millimeter entfernt sein. Sie sollen scharf, ohne Zacken und ununterbrochen 
verlaufen und dürfen eingefärbt oder mit Email versehen sein. Sie müssen gleichmäßig 
verlaufen, in Ebenen liegen, die mit der Achse des Meßwerkzeugs einen rechten Winkel 
bilden, und sollen bei Geräten mit kreisförmigem Querschnitt mindestens die Hälfte der Glas- 
wand umfassen. Kürzere Marken sind nur zulässig, wenn besondere unveränderliche Vor- 
richtungen zur Sicherung der eindeutigen Ablesung vorhanden sind, und wenn der Querschnitt 
flach ist. Die Bezifferung muß deutlich sein, ihre Ausführung darf nicht zu Irrtümern 
Anlaß geben. 
5. Einteilungen sollen gleichmäßig und ohne ersichtliche Fehler ausgeführt sein. 
6. Die obere Begrenzung des Raumgehalts kann durch eine rings um das Meßwerk- 
zeug herumlaufende Marke, eine Uberlaufspitze, einen Hahn oder einen Stopfen, die untere 
Begrenzung in gleicher Weise oder durch den Boden des Gefäßes geschehen. 
7. Die Mündung der Aus= und Überlaufspitzen ist glatt zu gestalten, sie darf etwas 
eingezogen und muß bei den Büretten nach Gay-Lussac nach unten schräg abgeschliffen sein. 
Stopfen (auch Thermometer, wenn sie als solche dienen) und Hähne müssen flüssig- 
keitsdicht eingeschliffen sein. 
8. Teile, die in das Innere des Maßkörpers hineinreichen oder durch ihre Lage die 
richtige Füllung bedingen, müssen mit dem Meßwerkzeug fest verbunden (eingeschmolzen und 
dergleichen) oder in stets gleicher Lage einzusetzen sein. 
202
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.