Nr. 76. 1235
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Material.
Zulässig sind nur Glassorten und andere Materialien (Quarz und dergleichen), die
gegen chemische und andere Einwirkungen hinreichend widerstandsfähig sind, insbesondere
auch keine erhebliche Nachwirkung zeigen. Pyknometer sind aus besonders gutem Material
herzustellen.
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Allgemeines über Gestalt und Einrichtung.
1. Die Meßwerkzeuge sollen in der Regel kreisförmigen Querschnitt haben, ausnahms-
weise sind auch flache (ovale) Querschnitte zulässig.
2. Die Glasflächen müssen einen gleichmäßigen Verlauf haben. Der Übergang engerer
in weitere Teile soll regelmäßig und allmählich erfolgen.
3. Aufstellbare Meßwerkzeuge sollen auf wagerechter ebener Unterlage fest und senkrecht
stehen; ihr Boden darf mäßig eingezogen und soll nicht zu schwach im Glase sein.
4. Die Marken müssen von dem Beginn einer Ausbauchung oder Einziehung min-
destens 5 Millimeter entfernt sein. Sie sollen scharf, ohne Zacken und ununterbrochen
verlaufen und dürfen eingefärbt oder mit Email versehen sein. Sie müssen gleichmäßig
verlaufen, in Ebenen liegen, die mit der Achse des Meßwerkzeugs einen rechten Winkel
bilden, und sollen bei Geräten mit kreisförmigem Querschnitt mindestens die Hälfte der Glas-
wand umfassen. Kürzere Marken sind nur zulässig, wenn besondere unveränderliche Vor-
richtungen zur Sicherung der eindeutigen Ablesung vorhanden sind, und wenn der Querschnitt
flach ist. Die Bezifferung muß deutlich sein, ihre Ausführung darf nicht zu Irrtümern
Anlaß geben.
5. Einteilungen sollen gleichmäßig und ohne ersichtliche Fehler ausgeführt sein.
6. Die obere Begrenzung des Raumgehalts kann durch eine rings um das Meßwerk-
zeug herumlaufende Marke, eine Uberlaufspitze, einen Hahn oder einen Stopfen, die untere
Begrenzung in gleicher Weise oder durch den Boden des Gefäßes geschehen.
7. Die Mündung der Aus= und Überlaufspitzen ist glatt zu gestalten, sie darf etwas
eingezogen und muß bei den Büretten nach Gay-Lussac nach unten schräg abgeschliffen sein.
Stopfen (auch Thermometer, wenn sie als solche dienen) und Hähne müssen flüssig-
keitsdicht eingeschliffen sein.
8. Teile, die in das Innere des Maßkörpers hineinreichen oder durch ihre Lage die
richtige Füllung bedingen, müssen mit dem Meßwerkzeug fest verbunden (eingeschmolzen und
dergleichen) oder in stets gleicher Lage einzusetzen sein.
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