Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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15. 
Die Stiftung tritt mit dem Tage ihrer landesherrlichen Genehmigung in Kraft. 
Notstände, welche sich aus Unglücksfällen vor diesem Zeitpunkt herleiten, können bei dem 
Vorhandensein der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach Maßgabe der am Schlusse jedes 
Rechnungsjahres verbleibenden Ersparnisse durch Bewilligung einmaliger Beihilfen seitens 
des Kuratoriums berücksichtigt werden. Fortlaufende Beihilfen zu gewähren ist in solchen 
Fällen nur ausnahmsweise zulässig. 
§§ 16 und 17 2c. 
den 17. Dezember 1910. 
gez. Andrew Carnegie. 
Auf den Bericht vom 29. Dezember 1910 will Ich der von Herrn Andrew Carnegie 
mit einem Kapital von 1¼ Millionen Dollar unter dem Namen „Carnegie-Stiftung für 
Lebensretter“ in Berlin begründeten milden Stiftung hierdurch auf Grund der zurückfolgenden 
Satzung vom 17. Dezember 1910 Meine landesherrliche Genehmigung erteilen. 
Neues Palais, den 31. Dezember 1910. 
gez. Wilhelm R. 
ggez. Beseler. von Dallwitz. Lentze. 
An 
die Minister der Justiz, des Innern 
und der Finanzen. 
  
Nr. 3015“ 0 2. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde 
Pirmasens 4% ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 2750 000 M 
(zwei Millionen siebenhundertfünfzigtausend Mark) und zwar Stücke zu 2000, 1000, 500 
und 100 # in den Verkehr bringe. 
München, den 6. März 1911. 
J. A. 
Ministerialrat Beule.
	        
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