Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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II. 
III. 
IV. 
Einen Betrag von 500 000 M überweisen Wir der Königlichen Zivilliste mit 
der Auflage, diese Summe als gesonderten Bestandteil unter dem Namen 
„Luitpold-Jubiläums-Spende für Jugendfürsorge“ zu verwalten 
und die Erträgnisse zur Unterstützung der Bestrebungen auf dem Gebiete der 
Jugendfürsorge zu verwenden. Alljährlich, erstmals am 1. November 1911 
werden Wir Uns von den zuständigen Staatsministerien Unterstützungsvorschläge 
unterbreiten lassen, die alle Bestrebungen auf dem Gebiete der Jugendfürsorge 
umfassen können. Die Vorschläge sind nach gutachtlicher Einvernahme der 
beteiligten Organisationen, insbesondere des Landesausschusses für Jugendfürsorge 
zu erstatten. 
Wir behalten Uns Allerhöchstselbst vor, auch den Kapitalbetrag der Spende 
ganz oder teilweise für größere Schöpfungen auf dem Gebiete der Jugendfürsorge 
zu verwenden. 
Den Betrag von 300 000 —K bestimmen Wir zur Unterstützung besonders 
hilfsbedürftiger Kriegsteilnehmer aus dem Kriege 1870/71 sowie 
aus den Feldzügen und Kämpfen früherer und späterer Jahre. 
Wir beauftragen das Kriegsministerium im Benehmen mit dem Staats- 
ministerium des Innern wegen der Verwendung dieses Betrages das Weitere zu 
veranlassen. 
Über den Restbetrag behalten Wir Uns Allerhöchstselbst die Verfügung zu 
Gunsten von wohltätigen oder gemeinnützigen, dem ganzen Lande 
zu gute kommenden Zwecken vor. 
Wir beauftragen die Hofkasse, diesen Betrag bis auf weiteres zu verwalten. 
Gegeben zu München, den 13. März 1911. 
Luitpold,. 
Prinz von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. v. Brettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Kahr.
	        
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