Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr.  9.  79

entstehen,  übertragen  Wir  unbeschadet  der  Befugnisse,  die  nach  Art.  3,  5,  6,  8,  11,
12,  13  des  Gesetzes  der  Landeskultur-Rentenkommission  eingeräumt  sind,  den  Regierungen,

Kammern  der  Finanzen.
In  den  Forderungsangelegenheiten  der  Staatsgläubiger  aus  den  Landeskultur-Rentenscheinen

  wird  der  Staat  durch  die  Direktion  der  Staatsschuldenverwaltung  vertreten.
München,  den  8.  Februar  1911.

Luitpold,

Prim  von  Bayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  v.  Miltuer.  Dr.  v.  Pfasf.  Dr.  v.  Srettreich.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrat  Kahr.

 

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Nr.  3278.
Bekanntmachung,  die  Unfallfürsorge  für  Gefangene  betreffend.

K.  S#taatsministerien  der  Justiz,  des  Jnnern  und  der  Finanzen.

Das  Staatsministerium  der  Justiz  hat  an  Stelle  des  in  den  Ruhestand  versetzten
Ministerialdirektors  August  Ritter  von  Baumgärtl  zum  Vorsitzenden  der  Beschwerdestelle
für  Gefangenenunfallfürsorge  den  bisherigen  Stellvertreter  des  Vorsitzenden,  Ministerialrat
Friedrich  Möller  und  an  dessen  Stelle  zum  Stellvertreter  des  Vorsitzenden  den  im  Staatsministerium
  der  Justiz  verwendeten  Ersten  Staatsanwalt  Dr.  Gustav  Müller  bestimmt.
An  Stelle  des  zum  Präsidenten  der  Versicherungskammer  ernannten  Ministerialrats  Dr.  Ferdinand
  Ritter  von  Englert  hat  das  Staatsministerium  des  Innern  zum  Beisitzer  der
Beschwerdestelle  für  Gefangenenunfallfürsorge  den  Oberregierungsrat  im  Staatsministerium
des  Innern  Guido  Brand  und  als  dessen  Stellvertreter  hat  es  an  Stelle  des  Ministerialrats
  Gustav  Kahr  den  Regierungsrat  im  Staatsministerium  des  Innern  Ludwig  von
Grundherr  bestimmt.

München,  den  3.  Februar  1911.
Dr.  v.  Miltuer.  Dr.  v.  Pfasf.  Dr.  v.  Srettreich.