Nr. 9. 79
entstehen, übertragen Wir unbeschadet der Befugnisse, die nach Art. 3, 5, 6, 8, 11,
12, 13 des Gesetzes der Landeskultur-Rentenkommission eingeräumt sind, den Regierungen,
Kammern der Finanzen.
In den Forderungsangelegenheiten der Staatsgläubiger aus den Landeskultur-Rentenscheinen
wird der Staat durch die Direktion der Staatsschuldenverwaltung vertreten.
München, den 8. Februar 1911.
Luitpold,
Prim von Bayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. v. Miltuer. Dr. v. Pfasf. Dr. v. Srettreich.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrat Kahr.
— — — — — — — — — — —
– —
Nr. 3278.
Bekanntmachung, die Unfallfürsorge für Gefangene betreffend.
K. S#taatsministerien der Justiz, des Jnnern und der Finanzen.
Das Staatsministerium der Justiz hat an Stelle des in den Ruhestand versetzten
Ministerialdirektors August Ritter von Baumgärtl zum Vorsitzenden der Beschwerdestelle
für Gefangenenunfallfürsorge den bisherigen Stellvertreter des Vorsitzenden, Ministerialrat
Friedrich Möller und an dessen Stelle zum Stellvertreter des Vorsitzenden den im Staatsministerium
der Justiz verwendeten Ersten Staatsanwalt Dr. Gustav Müller bestimmt.
An Stelle des zum Präsidenten der Versicherungskammer ernannten Ministerialrats Dr. Ferdinand
Ritter von Englert hat das Staatsministerium des Innern zum Beisitzer der
Beschwerdestelle für Gefangenenunfallfürsorge den Oberregierungsrat im Staatsministerium
des Innern Guido Brand und als dessen Stellvertreter hat es an Stelle des Ministerialrats
Gustav Kahr den Regierungsrat im Staatsministerium des Innern Ludwig von
Grundherr bestimmt.
München, den 3. Februar 1911.
Dr. v. Miltuer. Dr. v. Pfasf. Dr. v. Srettreich.