Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Abschied für den Landrat der Oberpfalz von Regensburg über seine Verhandlungen für das 
Jahr 1911. 
Im Namen Beiner Majestät des Königs. 
Cuttpold, 
von Gottes Gnaden Hniglicher Prnz von Sayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Oberpfalz und von Regensburg 
in seinen Sitzungen vom 7. bis 19. November 1910 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1909. 
Die gemäß Art. 15 Buchstabe b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1909 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1911. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1911: 2681 474 —, wovon ein Steuerprozent auf 26 814 A 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1911. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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