Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 33. 
des K. 
an das K. 
Rentamt. 
Mitteilung 
Rentamts. 
569 
Aulage 1. 
(Zus 43 Abs. I.) 
  
  
1. Name, Stand, Wohnort und Glaubens- 
  
bekenntnis des Steuerpflichtigen: 
2. Art und schätzungsweise Höhe der dem 
Roh) 
mitteilenden Amte bekanntenn.. 
Rein- 
einkünfte: 
aus Grundvermögen (einschl. Hausbesitz) 
A 
Gewerbebetrieb 
A 
„ Kapitalvermögen 
, Beruf 
  
3. Betrag und Art der dem mitteilenden 
Amte bekannten Betriebsausgaben 
(Art. 11 Abs. I, 12 Abs. I d. Eink.= 
St Ges.): 
X Pachtschillinge 
X Unterhaltungskosten 
“ Schuldzinsen 
44 Abschreibungen 
& Versicherungskosten 
X Löhne 
  
4. Betrag und Art der dem mitteilenden 
Amte bekannten abziehbaren Ver- 
brauchsausgaben (Art. 11 Abs. I, 12 
Abs. II d. Eink t Ges.): 
AM Schuldzinsen 
  
5. Betrag der zum mitteilenden Amte ab 
1912 geschuldeten Normalsteuer: 
AM Grundsteuer 
4 
Haussteuer 
  
Nand zu perforteren. 
6. Das im Bezirke des mitteilenden 
Amtesbefindliche Betriebskapital (Art.8 
Abs. I, II, IV d. GewSt# Ges., Art. 10 
Abs. II Ziff. 1 d. Umles.) wird 
geschätzt auf: 
hiervon entfallen auf Art. 8 
Abs. II Ziff. 4 
auf Art. 8 Abs. II Ziff. 6 
q d. Gew’ 
| St Ges. 
7. An Kapitalschulden im Sinne des 
Art. 8 Abs. III d. GewtWGes. sind 
am Betriebskapital abzuziehen: 
—.— 
  
  
-n 
4 
AM 
AM 
*) Können nur die Reineinkünfte mitgeteilt werden, so ist das Wort „Roh“ zu streichen, im umgekehrten Falle 
ist das Wort „Rein“ zu streichen. 
91“
	        
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