Nr. 34. 715
Berechnung
der Betriebskapitalsanlage aus der Silanz 3
Es wurde festgestellt, daß der Posten 19 (Erneuerungsfonds) eine Rücklage für allenfallsige Geschäfts-
erweiterungen darstellt, daß dagegen die Posten 18 (Delkrederefonds) und 26 (Abschreibungen) lediglich
den bei den Aktiven wirklich eingetretenen Wertsminderungen entsprechen, d. h. Wertsberichtigungs-
posten sind.
Die Wertsminderung trifft:
auf Posten 10 und 13 mit 69,286.¼ 85 —=
, » . 40,000»—-»
mit 7 » « 180-000 s-—»
8und9« .... 27,157»08»
zusammeuölCMstZd
II. Hiernach besteht der wirkliche Wert der Aktiven nicht aus: 4°272,859 . 87 J
sondern nur aus: . . . 3«956,415»94»
und der wirkliche Wert
der Posten 1 und 2 aus: 1°038,182 „ 49.
3 mit 7 „ 569,616 „ 75„
8 und 9 „ . . 387,685»05»
10 mit 14 „ ... 1«960,931»65»
zusammens«956,415.«94-J
III. Nach Durchführung dieser Wertsberichtigungen sind an dem wirklichen Werte zu 3°956,415 494 J
abzuziehen die Posten:
1 und 2 als der Grund= und Haussteuer unterliegend mit 109038,182 „ 49„
20 und 21 als ausgeschiedene, dem Betriebe nicht gewidmete Werte mit 84,314 „ 54 „
25 als Ertrag des Jahres 1910 (Bruttogewinn abzüglich Abschreibungen) mit 558,267. 17,
zusammen 1·680,764 4 20 J,
so daß ein gewerbliches Betriebskapital von 247275,651.743
verbleibt.
IV. Der Abzug nach Art. 8 Abs. III darf stattfinden:
an dem halben Werte der Posten 8 und 9 zu .. .. . 193,842««52J
und an dem gesamten Betrage der Posten 10 mit 14 zu . ....1«960,931»65»
zusamnten2,154,774.-CI7J
Da dieser Betrag die nach Art. 8 Abs. III abzugsfähigen Kapitalschulden
zu 386,148. 76 — (Posten 22) übersteigt, darf an dem Betriebskapitale zu 2276,661. 4 74
der ganze Betrag der Kapitalschulden zu . .. 386,148 „ 76 „„
abgezogen werden, so doab. 1/889,502 4 98
als steuerbares Betriebskapital verbleiben.
V. Hierfür berechnet sich die Betriebskapitalsanlage nach Tarif 1 auf 940.1X.
109%