Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

  
L Vereduungschlat 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 37. 
München, den 6. Juni 1911. 
Inhalt: 
Königliche Verordnung vom 27. Mai 1911 über die praktische Ausbildung und die Staatsprüfung für den 
höheren Baudienst. — Bekanntmachung vom 28. Mai 1911 über die praktische Ausbildung und die 
Staatsprüfung für den höheren Baudienst. 
  
  
  
  
  
—4. 
Königliche Verordnung über die praktische Ausbildung und die Staatsprüfung für den höheren 
Baudienst. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern, 
Regent. 
Wir finden Uns bewogen, über die praktische Ausbildung und die Staatsprüfung 
für den höheren Baudienst zu verordnen, was folgt: 
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