Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Nr. 1635 à 1. 
K. Staatsministerium des Junern und fl. Kriegsministerium. 
Bekanntmachung, Erneuerungen der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden 
aufgeführten Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins. 
Unter Bezugnahme auf § 15 der Anstellungsgrundsätze (GVl. 1907 S. 693) wird 
darauf aufmerksam gemacht, daß jene Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins, 
die vor dem 1. Jannar 1912 in den Bewerberverzeichnissen vorgemerkt wurden und noch 
keine Zivilversorgung gefunden haben, ihre Meldung bis zum 1. Dezember 1912 
erneuern müssen, weil sie sonst in den Verzeichnissen gestrichen werden. 
Die Meldungserneuerungen sind an jene Stellen zu richten, welche die Verzeichnisse 
führen. Hierbei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen Ver- 
hältnissen eingetretenen Anderungen anzugeben. Die Richtigkeit der Angaben ist seitens der 
nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Stellenanwärter durch Vorlage eines amtlichen 
Leumunds= und Vermögenszeugnisses zu bescheinigen. 
Wenn der Stellenanwärter mit dem seinerzeitigen Vormerkungsgesuch oder später in 
Bezug auf die angestrebte Bedienstung etwa besondere Wünsche vorgebracht hat, so sind diese, 
soweit sie aufrecht erhalten werden wollen, ausdrücklich zu wiederholen. 
Neue derartige Wünsche sowie während des Jahres eintretende, die Annahme der Be- 
dienstungen beeinflußende Verhältnisse haben die Stellenanwärter unverzüglich den zuständigen 
Anstellungsbehörden zu melden. 
Lehnt ein Stellenanwärter die Annahme einer Stelle, für die er vorgemerkt ist, ohne 
nachgewiesenen stichhaltigen Grund oder aus Ursachen ab, die schon solange bestehen, daß er 
darauf gestützte besondere Wünsche rechtzeitig hätte aumelden können, so verliert er das Recht 
auf die Belassung im Bewerberverzeichnis und wird in der Regel ohne weiteres aus ihm 
gestrichen. 
München, den 11. Oktober 1912. 
J. A. 
Frhr. v. Kreß. Staatsrat v. Kahr. 
Ordens-Verleihung. haben Sich unterm 23. September 1912 
allergnädigst bewogen gefunden, dem Kammer- 
Im Unmen Seiner Majestät des Hönigs. sänger Enrico Caruso den Verdienstorden 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= vom heiligen Michael IV. Klasse zu ver- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, leihen.
	        
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