Nr. 63. 1061
Muster 9
für alle Wahlen zu § 30 Abs. I und II
der Kirchenwahlordnung.
Protokoll,
bie Wahlen der ortskirchlichen Vertretungskörper für die Wahlperiobe
betreffenè.*)
Gegenwärtig:
Die Unterschriebenen. ,dden 19
1. Zur Leitung der auf heute mittags Uhr anberaumten Wahl
der Kirchenverwalterden Kirchenverwaltung .
in und ihrer Ersatzmänner begab sich
Die erschienenen Wähler wurden auf die am Eingang zum Wahllokale
öffentlich angeschlagene Bekanntmachung aufmerksam gemacht.
Raum für eine etwallll «
von der Staatsaussichts-
behörde nach KG. Art. 1111122
Abs. II getroffene Bestim-
mung, falls die Wahl
für eine Pfarrgemeinde
erfolgt und von der Auf-
stellung einer Wählerlisttee
abgesehen wurde.
Den Wählern wurde weiter eröffnet, daß die Wahlzettel von weißem
Papier sein müssen, nicht mit einem äußeren Kennzeichen versehen sein dürfen
und dem Wahlkommissär so zusammengelegt übergeben werden müssen, daß
die darin verzeichneten Namen verdeckt sind.
Zu Wahlausschußmitgliedern wurden unter der Leitung des Wahlkom-
missärs durch Zuruf aus der Mitte der erschienenen Wähler bestimmt:
1. ,............................·......... M»............................... ,
2.............. ,......·.......·..................... in,........... ,
3 ............................................. ,.....-..............-..-·............ in ................................ ,
*) Für die Wahlen der Kirchengemeindebevollmächtigten und ihrer Ersatzmänner (KW0O. 8 35) ist das
Muster entsprechend zu ändern. Es empfiehlt sich für diese Wahlen stets ein neues Protokoll aufzunehmen, auch wenn sie
unmittelbar im Anschluß an die Kirchenverwaltungswahlen noch am gleichen Tage und mit dem gleichen Wahl-
ausschuß (vgl. KWO. 8§ 36 Abs. II) stattfinden. In letzterem Falle kann aber der Eingang des Protokolls bis zum Zeichen
entsprechend gekürzt werden.
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