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Wegzulassen, wenn A Zur Besorgung der Schreibgeschäfte wurde vom Wahlkommissär
eine solche Beiziehung in.
nicht erfolgt ist. beigezogen ............................... -...........
Der Wahlkommissär teilte zu:
1. die Führung des Protokolls dem
... 4
——.2
Wegzulassen, wenn * die Führung der Liste der bei Abstandnahme von einer Wählerliste zur
eine Wählerliste aufge- Stimmgebun ugelassenen dem
gestellt wurde. g g Zugelass
Wegzulassen, wennvon
der Ausfenlaneremeemignen 6 die Führung der Wahlerliste der
lerliste abgesehen wardee . . . . . . . . . . .. in. ,
3.dieFührungdcrStimmlisteldem.»». .-
.................................... 1n..,
4dteFuhruugderStimmlistelldem»........·...... ,
in
—— 2 ——2242
Sodann wurde zur Wahl zeschritten 15
Die zur Stimmgebung Zugelassenen übergaben dem Wahlkommissär ihre
Wahlzettel. Dieser legte die zur Annahme geeignet befundenen Wahleettel
(K&WO. 8 21) in die Wahlurne.
Gleichzeitig wurde jeder zur Stimmgebung Zugelassene in die Liste der
“27 ze bei Abstandnahme von einer Wählerliste zur Stimmgebung Zugelassenen unter
stellt wurde. Ausfüllung der Spalten 1 mit 3 eingetragen und die Stimmgebung in
Spalte 4 vermerkt.
Gleichzeitig wurde bei jedem in die Wählerliste Eingetragenen und zur
Stimmgebung Zugelassenen die Stimmgebung in Spalte 7 a der Wählerliste
vermerkt.
Nach Ablauf der für die Wahl festgesetzten Zeit wurden nur noch Per—
sonen zur Stimmgebung zugelassen, die bereits im Wahlraum anwesend waren.
Alsdann wurde die Wahlhandlung vom Wahlkommissär geschlossen.
Hierauf wurden die Wahlzettel aus der Wahlurne genommen, uneröffnet
gezählt und sodann wieder in die Wahlurne gelegt. Es wurde geprüft, ob
die Zahl der Wähler mit der Zahl der Wahlzettel übereinstimmt. Das Er—
gebnis dieser Prüfung ist, daß
Wegzulassen, wennvon
der Aufstellung einer Wäh-
lerliste abgesehen wurde.
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— ——————— . ..............................................oooo
Sodann wurden die Wahlzettel geöffnet und öffentlich verlesen. Der Inhalt
der Wahlzettel wurde, soweit er gültig befunden wurde und zu beachten
war (KWO. 8§ 26 Abs. IV), in die Stimmlisten I und II eingetragen.
Wegzuiaissen bei Wah-
len mit Wahleriliste nach
gebundenen Litten.