Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 63. 
Weazulassen bei Wah 
len ohne Wählerliste und 
bei Wahlen mit Wähler- 
liste nach freien Listen. 
Nichtzutreffendes ist 
wegzulassen. 
Rif. 2 ist wegzulassen 
bei Wahlen ohne Wähler- 
liste und bei Wahlen mit 
Wählerliste nach freien 
Listen, ferner bei Wahlen 
nach gebundenen Listen, 
wenn der Fall des § 17 
Abs. V der Kirchenwahl- 
ordnung nicht gegeben 
und deshalb nach dem 
  
  
1063 
Sodann wurden die Wahlzettel geöffnet; bei jedem Wahlzettel wurde 
bekannt gegeben, für welche Vorschlagsliste darin gestimmt wurde. Die gültig 
befundenen Wahlzettel (KW O. 8§ 17 Abs. III; 26 Abs. IV Ziff. 1 und 5; 
27; 28) wurden nach Vorschlagslisten geordnet und gezählt. Das Ergebnis 
ist folgendes: es haben 
für die Vorschlagsliste 4 Wähler, 
für die Vorschlagslist 6844 Wähler 
usw. 
gestimmt. Hienach wurden die beiden Stimmlisten I und II ausgefüllt. 
Die Vergleichung der beiden Stimmlisten ergab, 
daß sie völlig übereinstimmen. 
daß 
1. ,............................ in. „ Stimmen, 
22. ,.............·... in.......................·.... ,.......... Stimmen, 
33. ,....... in........................... ,..·.·-· Stimmen, 
4. ........................ ,......·.··.. in. „ Stimmen, 
5. in. „X Stimmen, 
6. ,..........................-. in........................... ,.......... Stimmen, 
usw. 
2. Nach Durchführung des Hauptwahlgangs nach gebundenen Listen und Er— 
mittlung seines Ergebnisses fand in der durch die Wahlbekanntmachung (KWO. 
8 17 Abs. I, II, III und V Satz 5) festgesetzten weiteren Frist der Er— 
gänzungswahlgang nach freien Listen zur Wahl von weiteren Kirchen- 
verwaltern und Ersatzmännern statt. Die Wähler wurden darauf hin- 
gewiesen, daß Personen, die schon auf einer Vorschlagsliste stehen, im 
Ergänzungswahlgange nicht gewählt werden dürfen. Die Stimmgebung 
und deren Beurkundung erfolgte in der unter Ziff. 1 dieses Protokolls 
angegebenen Weise. Die Prüfung, ob die Zahl der Wähler im Ergänzungs- 
wahlgange mit den in diesem Wahlgang abgegebenen Wahtzeten überein- 
176“
	        
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