Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

1070 
Muster 12 
für Einweisung und Verpfiichtung der 
Kirchenverwalter zu § 44 Abs. II der 
Kirchenwahlordnung. 
  
Protokoll, 
Sbie Wablen der ortskirchlichen Vertretungskörper für die Wahlperiobe 
bGbetreffend. 
Gegenwärtig: , den 19 
Die Unterschriebenen. 
Die neu gewählten Kirchenverwalter der 
7*- Kirchenverwaltunng. in 
wurden auf ihre Obliegenheiten 
und die ihnen nach KGO. Art. 59 auferlegte Haftung 
hingewiesen, zur getreulichen Erfüllung ihrer Pflichten 
ermahnt und in ihr Amt eingewiesen. Sie wurden vom 
Kirchenverwaltungsvorstande mittels Abnahme des Hand- 
gelübdes verpflichtet. 
Zur Bestätigung unterzeichnen: 
Kirchenverwaltungsvorstand.
	        
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