Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Geseh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
Nr. 64. 
München, den 28. Oktober 1912. 
Inhalt: 
Kreisanlehengesetz vom 26. Oktober 1912. — Bekanntmachung vom 22. Oktober 1912, die Eisenbahn- 
Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Bekanntmachung 
vom 24. Oktober 1912 über den Vollzug des Versicherungsgesetzes für Angestellte im Bereiche der Ver- 
kehrsverwaltung. 
  
  
  
  
Kreisanlehengesetz. 
Im Namen Seiner Mazjestät des Königs. 
Ti#tpol!. 
von Gottes Guaden Koniglicher Pprim von Hanern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Einziger Artikel. 
Der Kreisgemeinde der Pfalz wird die Genehmigung erteilt, zur Aufbringung der 
Mittel, die zur Übernahme von Aktien der Pfalzwerke A.G. in Ludwigshafen am Rhein 
im Nennwerte von 3,9 Millionen Mark notwendig sind, ein Anlehen bis zum Höchstbetrage 
von 3,9 Millionen Mark aufzunehmen. 
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