Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Ferner werden in der Gehaltsordnung 
18. bei Klasse 14 der Vortrag: 
„Rechnungskommissär der Staatsschuldentilgungskommission“ 
durch den Vortrag: 
„Rechnungskommissäre der Staatsschuldenverwaltung“, 
19. bei Klasse 17 die Vorträge: 
„Sekretäre und Bauführer des Hydrotechnischen Bureaus“, 
„Bauführer der Bauämter“ und 
„Bauführer der Sektionen für Wildbachverbauung“ 
durch die Vorträge: 
„Sekretäre des Hydrotechnischen Bureaus“ und 
„Bauführer der Staatsbauverwaltung“, 
20. bei Klasse 21 die Vorträge: 
„Bauzeichner des Hydrotechnischen Bureaus", 
„Banzeichner 6 der Bauämter“ und 
Offizianten 
„Bauzeichner « 1 ; 
Offizianten der Sektionen für Wildbachverbauung 
durch den Vortrag: 
„Bauassistenten 
Offizianten der Staatsbauverwaltung“ 
Banzeichner 
ersetzt. 
Weiter treten in der Gehaltsordnung an die Stelle der Bemerkungen 
21. bei Klasse 14 zu dem Vortrage: „Rechnungskommissäre der Regierungen, Kammern 
des Innern“, die Bemerkung: „Einschließlich der technischen Rechnungskommissäre der 
Regierungen, Kammern des Innern, der Rechnungskommissäre der Landwirtschaftlichen 
Berufsgenossenschaften und der Rechnungskommissäre der Oberversicherungsämter“ 
22. bei Klasse 17 zu dem Vortrage: „Revisoren der Regierungen, Kammern des Innern“ 
die Bemerkung: „Einschließlich der Revisoren der Landwirtschaftlichen Berufsgenossen- 
schaften“. 
Außerdem wird in der Gehaltsordnung 
23. bei Klasse 17 dem Vortrage 
„Bauführer der Staatsbauverwaltung“ und 
24. bei Klasse 21 dem Vortrage
	        
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