Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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useh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 84. 
München, den 23. Dezember 1912. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 16. Dezember 1912 über die Errichtung eines besonderen Oberversicherungsamts 
für die Betriebe der K. B. Verkehrsverwaltung. — Bekanntmachung vom 17. Dezember 1912 über die 
Amtsdauer der nichtständigen Mitglieder des K. Landesversicherungsamts. — Bekanntmachung vom 
17. Dezember 1912 zum Vollzuge des § 1716 Abs. III der Reichsversicherungsordnung. — Bekanntmachung 
vom 18. Dezember 1912 zum Vollzuge der Reichsversicherungsordnung im Bereiche der Verkehrsverwaltung. 
— — 
  
  
  
  
Nr. 8/Wvo. 
Bekanntmachung über die Errichtung eines besonderen Oberversicherungsamts für die Betriebe 
der K. B. Verkehrsverwaltung. 
#. Staatsministerien des Innern und für Verkehrsangelegenheiten. 
1. 
Auf Grund des § 63 der Reichsversicherungsordnung wird mit dem 1. Januar 1913 
ein besonderes Oberversicherungsamt für die Betriebe der K. B. Verkehrsverwaltung errichtet. 
Zu den Betrieben der K. B. Verkehrsverwaltung gehört der Betrieb der Staatseisen- 
bahnen, der Bodenseedampfschiffahrt, der Dampfschiffahrt auf dem Ammersee und der 
Schiffahrt auf der Amper zwischen Stegen und Grafrath, des Ludwig-Donau-Main-Kanals, 
der Kettenschleppschiffahrt auf dem Main und des Frankenthaler Kanals sowie der Betrieb 
der Posten und Telegraphen, nicht dagegen der Betrieb der Steinbrüche in Rammelsbach 
in der Pfalz. 
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