Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Bezeichnung der Stellen 
Angabe, 
in welchem Umfange 
die nicht ausschließlich 
vorbehaltenen Stellen 
mit Militäranwärtern 
und Inhabern des 
Anstellungsscheins 
zu besetzen sind 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die 
Anstellung gewünscht wird 
Bemerkungen 
  
17. Technische Institute. 
a) Artilleriewerkstätten. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
*Obermeister, 
Meister, 
Technische Assistenten, 
Außeretatmäßige Meister. 
Revisoren,) 
Techniker,!) 
Verwaltungsschreiber,) 
Kanzleischreiber.) 
Unterbeamte. 
Pförtner, 
Hausdiener, 
Nachtwächter. 
b) Geschützgießerei und Geschoßfabrik. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
*Obermeister, 
* Meister, 
Außeretatmäßige Meister. 
Revisoren,)) 
Techniker,) 
Verwaltungsschreiber,#) 
Kanzleischreiber.:) 
Unterbeamte. 
Pförtner, 
Hausdiener, 
Nachtwächter. 
Jßc) Hauptlaboratorium. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
*Obermeister, 
*Meister, 
Außeretatmäßige Meister. 
  
  
Kriegsministerium. 
  
Artilleriewerkstätten. 
Feldzeugmeisterei. 
1 Kriegsministerium. 
Geschützgießerei und 
Geschoßfabrik. 
  
Feldzeugmeisterei. 
Kriegsministerium. 
  
1) Die Stellen der 
Revisoren, Techniker, 
Verwaltungsschreiber 
und Kanzleischreiber bei 
den technischen Institu- 
ten find nicht etatmäßig 
und die Stelleninhaber 
nicht pensionsberechtigt. 
Die Stelleninhaber zäh- 
len zu den unter Art. 25 
des Beamtengesetzes fal- 
lenden Personen.
	        
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