Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 15. 
131 
  
Bezeichnung der Stellen 
Angabe, 
und Inhabern des 
Anstellungsscheins 
zu besetzen sind 
in welchem Umfange 
die nicht ausschließlich 
vorbehaltenen Stellen 
mit Militäranwärtern 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die 
Anstellung gewünscht wird 
Bemerkungen 
  
Revisoren,!) 
Techniker,#) 
Berwaltungsschreiber, # 
Kanzleischreiber.!) 
Unterbeamte. 
Pförtner, 
Hausdiener, 
Nachtwächter. 
d) Pulverfabrik. 
MNittlere und Kanzleibeamte. 
"Obermeister, 
(Meister, 
Tußeretatmäßige Meister. 
Techniker,#1) 
VBerwaltungsschreiber,) 
Kanzleischreiber.!) 
Unterbeamte. 
Pförtner, 
Hausdiener. 
o) Gewehrfabrik. 
Nittlere und Kanzleibeamte. 
*1. Revisionsbeamte, 
Revisionsbeamte, 
(Meister, 
Außeretatmäßige Meister. 
Hilfsrevisoren ?, 
Techniker 2), 
Verwaltungsschreiber ?, 
Kanzleischreiber . 
Unterbeamte. 
Pförtner, 
Hausdiener, 
Nachtwächter. 
  
Hauptlaboratorium. 
# Feldzeugmeisterei. 
Kriegsministerium. 
Pulverfabrilk 
Feldzeugmeisterei. 
Kriegsministerium. 
Gewehrfabrik. 
# Feldzeugmeisterei. 
  
1) Die Stellen der 
Revisoren, Techniker, 
Verwaltungsschreiber 
und Kanzleischreiber bei 
den technischen Institu- 
ten sind nicht etatmäßig 
und die Stelleninhaber 
nicht pensionsberechtigt. 
Die Stelleninhaber zäh- 
len zu den unter Art. 25 
des Beamtengesetzes fal- 
lenden Personen. 
sde Stellen der 
Hilfsrevisoren, Techni- 
ker, Verwaltungsschrei- 
ber und Kanzleischreiber 
bei den technischen In- 
stituten sind nicht etat- 
mäßig und die Stellen- 
inhaber nicht pensions- 
berechtigt. Die Stellen- 
inhaber zählen zu den 
unter Art. 25 des Be- 
amtengeseyes sallenden 
Personen. 
 
	        
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