Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 19. 241 
Muster 4. 
(Ausführungsbestimmungen § 20.) 
Eingegangen den ten 19 
Nr. des Anmeldungsbuchs. 
Nr. des Einnahmebuchs. 
(Amtsstempelabdruck.) 
NAnmeldung 
zur 
Entrichtung des Aktienstempels von inländischen Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften 
auf Aktien, welche Aktien oder Aktienanteilscheine (Interimsscheine) nicht ausgegeben haben. 
Dii. unterzeichnete 
in 
meldet aus Anlaß 
a) Eintragung, 
b) der Eintragung der Erhöhung Grundkapitals 
ins Handelsregister die umstehend bezeichneten Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital, über 
welche Aktien oder Aktienanteilscheine (Interimsscheine) nicht ausgegeben sind, 
a) zur Versteuerung, 
b) mit dem Anspruch auf Abgabenbefreiung 
hiermit an. 
  
  
5 Nicht Zutreffendes ist zu streichen. 
(Firma.) 
(Unterschriften.) 
44
	        
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