Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  19.  251
Stenerfestsetzung.
D  d  Von  d  »  Von  dem
Die  Der  8  8  em  Bon  dem  Fut  den  Betrag  in
ausgegebenen  Abgabe--  etrag  «--.—-  eitraum  Sp.  24  find
*“m  Genn-  r  in  Sp.  111  Abgabebetrag  in  Sp.  19  in  Sp.  12  *  di  Gesamt-Stück-anteilscheinbogen
  rechnung  entspricht  würden  für  den  Zeitraum'l  wären  PVerhältnie  betrag  der  Bezahl.
  berechtigen  zur  ist  zu  Steuer  in  in  Sp.  12  somit  fürdes  Zeit-  mer-Erhebung
  des  Grunde  zu  hinzutreten  abzusetzen  das  Stück  raums  in  Abgabe
der  auf  die  weitere  legen  ein  sasz  Abgabe-hinzutreten  abzusetze  zu  Sp.  16  zu.Sp.  15  kun—
Bogen  Einzahlung  Betrag  für  betrag  für|nach  Tarif  3  A,  sein  nach  §  9  entrichten-dem  geit-  gen?
entfallenden  das  Stück  das  Stücksp.  des  Gesetzes  (Sp.  190  raum  in  X  25)
Gewinnanteils  von  von  1  1  21  Sp.  12  nur
von  —  bis  Zehn  Zehn-  —  Sp.  23)  zu  erheben
!**-.  5telelln  4  4
15  16  17  1=  19  20  1  21  22  2;  24  25  2  27
6

 

—–.-  ——  —  —  —

6  )  über  Umrechnungen  aus  ausländischer  in  deutsche  Währung  ist  hier  erläuternder  Vermerk  zu  machen.
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