Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Eestsetzung  der  Stempelabgabe.

Die  vorstehende  Nachweisung  ist  geprüft  und  der  für  den  Abrechnungszeitraum  abzuliefernde  Ge- 



 

samtbetrag  an  Fahrkartenstempel  festgestellt  worden  zu  .  .  ...  ....  ...  AM  Pf.
Darauf  sind  laut  vorgelegten  Quittungen  anzurechnen  Stschlagesahlungen
vom  ten  19  Nr  des  Einnahmebuchs  für  den  Monat  19  A  P.f.
vom  ten  19  Nr.  „  „  ««»  .19  »
vom  ten  19  Nr.  „  „  „  „  19  „  „
zusammen  A  Pf.
zahlen
Es  bleiben  somit  zu  erstatten  .......................  ««.Pf.
......  ,den  ten  19.
(Amtsbezeichnung)

(Unterschrift)

Empfangsbekenntnis.

Vorstehender  Betrag  von  .  4  Pf.,  in  Worten
Mark  Vf  .  ist  heute  gezahlt  und  unter  Nr.  des  Einnahmebuchs  vereinnahmt
  worden.

t,  den  ten  19

(Amtsbezeichnung)

(Amtsstempelabdruck.)
(Unterschrift)

Erstattungsbescheinigung.
Vorstehender  Betrag  0voNX  :X:⅛::  :  .  #Pö.,  in  Worten

Mark  DFF.  ist  von  der  Abschlagszahlung  für  d  Monat  #19
—  Nr.  des  Einnahmebuchs  —  abgezogen  und  dadurch  erstattet  worden

(Amtsbezeichnung  der  Abrechnungsstelle)
(Unterschrift)