Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 19. 321 
Wuster 31, 
(Ausführungsbestimmungen 8 199.) 
GEinnahmebuch 
über das Aufkommen an Reichsstempelabgabe 
für das 
Viertel des Rechnungsjahrs 19 
Dieses Buch enthält ... Blätter, Geführt vor 
cuelche von einer mit dem Siegel des Unter- ecn 
æeickneten belegten Schnur durchsogen Sind. ame:n. — 
(Dienststellungg 
—528W den #. 19 
(Name) 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1. Die Einnahmen aus dem Verkaufe von Stempelbogen (Spalte 30) sind in den Spalten 4, 5 und 30 einzeln 
aufzuführen. 
2. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit fort- 
laufenden Blattzahlen handelt. 54
	        
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