Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 19. 327 
Muster 33. 
(Ausführungsbestimmungen § 201.) 
  
Merkbuch 
des 
amts zu 
über 
Anmeldungen, auf Grund welcher die Entrichtung eines später fällig werdenden Reichsstempelbetrags 
zu überwachen ist. 
Dieses Buch enthält Bilätter, Geführt von 
muiesche von einer mit dem Siegel des Unter- 
eeiclneten belegten Seknur durclkhaæogen Sind. ame) 
(Dienststellung) 
, den ten 19 
(Name) 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1 Dieses Buch wird fortlaufend geführt und verbleibt mit den dazu gehörigen Anzeigen bei der Steuerstelle. 
2. Die Nummer der Eintragungen beginnt in jedem neuen Rechnungsjahre mit Eins. 
n3. Die Verwendung von Schum und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es um festgebundene Bü · , 
lanfenden Blattzahlen handelt. f ch sich fest ene Bücher mit fort
	        
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