Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Abdruck. 
Nachstehend wird 
1. ein neues „Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. im Reichsdienst vor- 
behaltenen Stellen“ (Anlage F der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter usw. 
vom 20. Juni 1907), 
ein neues „Verzeichnis der Behörden usw., die hinsichtlich der den Militär- 
anwärtern usw. im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden 
anzusehen sind“, 
zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Die Verzeichnisse treten au die Stelle der unter dem 8. Juli 1907 (Zentralblatt 
S. 331) und 20. September 1907 (Zentralblatt S. 442) nebst den hierzu ergangenen 
Nachträgen veröffentlichten Verzeichnisse. 
Berlin, den 15. Juni 1911. 
p55 
Der Beichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
Anlage F. 
Verzeichnis 
der 
den Militaͤranwaͤrtern usw. im BReichsdienst vorbehaltenen“) Stellen. 
I1. Bei sämtlichen Verwaltungen. Stellen dieser Art bei der Reichskanzlei, 
A. Kanzleibeamte dem Chiffrierbureau des Auswärtigen Amts, 
· « den Gesandtschaften und Konsulaten sowie 
Kanzleibeamte (Kanzleisekretäre, Kanzlisten, der Stellen der Diätare und des vierten 
Kanzleiassistenten, Kanzleidiätare, Kopisten, Teiles der etatsmäßigen Sekretäre der 
Lohnschreiber usw.), mit Ausnahme der Geheimen Kanzlei des Auswärtigen Amts. 
*.) Die in diesem Verzeichnis aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern usw. ausschließlich vorbehalten, 
soweit bei den einzelnen Gattungen von Stellen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
	        
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