Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 25. 
2. Intendanturen: 
Ober-Intendantursekretäre, 
Intendantursekretäre und JIntendantur- 
diätare für den Sekretariatsdienst, soweit 
sie 
Zahlmeisteraspiranten ergänzt werden, 
die die vorgeschriebenen besonderen Be- 
dingungen erfüllt haben, 
Ober-Intendanturregistratoren, 
Intendanturregistratoren und 
Intendanturdiätare für den Registraturdienst, 
Kalkulator für die Naturalkontrolle. 
Garnisonverwaltungen: 
Garnisonverwaltungs-Direktoren, 
Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Inspektoren. 
Lazarette: 
Lazarett-Verwaltungsdirektor, 
Lazarett-Oberinspektoren, 
Lazarett-Inspektoren. 
barkeit: 
Militärgerichtsschreiber, 
Militärgerichtsschreibergehilfen. 
u. Bekleidungsämter: 
Bekleidungsamts-Rendanten, 
Bekleidungsamts-Inspektoren. 
Proviantämter: 
Proviantamts-Direktoren, 
Proviantmeister, 
Proviantamts-Inspektoren. 
Remontedepot: 
Remontedepot-Inspektor. 
9. 
nicht aus Unterzahlmeistern und 
.ilitärgerichtsstellen der höheren Gerichts- 
373 
Militärbauwesen: 
Militärbauregistratoren. 
b. Unterbeamte: 
Backmeister, 
Drucker, 
Futtermeister, 
Küster, 
Maschinisten, 
Maschinisten und Heizer, 
Mühlenmeister, 
Packmeister. 
VI. Marineverwaltung.)“) 
a. Mittlere Beamte. 
  
„Rendant 1 bei den 
endanten, Bekleidungs- soweit sie nicht 
Inspektoren iimtern ausnahmsweise 
6 bei den q6 aus Beamten 
Oy 1 
Rendanten, Verpflegungs- ergänzt werden 
Inspektoren ämtern, „ 
„ Intendanturregistratoren ergänzen sich aus 
den Beamten des Werftregistratur- 
dienstes und aus den Stations= und 
Mobilmachungs-Registratoren sowie aus 
den Registratoren der Hochseeflotte, der 
Inspektion des Bildungswesens der 
Marine und des Gouvernements in 
Kiautschou, 
Marine-Kriegsgerichtssekretäre, 
"Garnisonverwaltungs-Direktoren, 
"Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Inspektoren, 
Wasserwerksinspektor beim marinefiskalischen 
Wasserwerk in Wilhelmshaven-Feld- 
hausen, 
»Lazarettverwaltungs-Direktor, 
*) Die mit einem » bezeichneten Stellen sind solche, bei denen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren 
des Landheers zu berücksichtigen sind. 
“ Die 
Stellen, die den Militäranwärtern usw. vorbehalten, aber regelmäßig nur im Wege des Aufrückens 
oder der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem o bezeichnet.
	        
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