Nr. 25.
2. Intendanturen:
Ober-Intendantursekretäre,
Intendantursekretäre und JIntendantur-
diätare für den Sekretariatsdienst, soweit
sie
Zahlmeisteraspiranten ergänzt werden,
die die vorgeschriebenen besonderen Be-
dingungen erfüllt haben,
Ober-Intendanturregistratoren,
Intendanturregistratoren und
Intendanturdiätare für den Registraturdienst,
Kalkulator für die Naturalkontrolle.
Garnisonverwaltungen:
Garnisonverwaltungs-Direktoren,
Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren,
Garnisonverwaltungs-Inspektoren.
Lazarette:
Lazarett-Verwaltungsdirektor,
Lazarett-Oberinspektoren,
Lazarett-Inspektoren.
barkeit:
Militärgerichtsschreiber,
Militärgerichtsschreibergehilfen.
u. Bekleidungsämter:
Bekleidungsamts-Rendanten,
Bekleidungsamts-Inspektoren.
Proviantämter:
Proviantamts-Direktoren,
Proviantmeister,
Proviantamts-Inspektoren.
Remontedepot:
Remontedepot-Inspektor.
9.
nicht aus Unterzahlmeistern und
.ilitärgerichtsstellen der höheren Gerichts-
373
Militärbauwesen:
Militärbauregistratoren.
b. Unterbeamte:
Backmeister,
Drucker,
Futtermeister,
Küster,
Maschinisten,
Maschinisten und Heizer,
Mühlenmeister,
Packmeister.
VI. Marineverwaltung.)“)
a. Mittlere Beamte.
„Rendant 1 bei den
endanten, Bekleidungs- soweit sie nicht
Inspektoren iimtern ausnahmsweise
6 bei den q6 aus Beamten
Oy 1
Rendanten, Verpflegungs- ergänzt werden
Inspektoren ämtern, „
„ Intendanturregistratoren ergänzen sich aus
den Beamten des Werftregistratur-
dienstes und aus den Stations= und
Mobilmachungs-Registratoren sowie aus
den Registratoren der Hochseeflotte, der
Inspektion des Bildungswesens der
Marine und des Gouvernements in
Kiautschou,
Marine-Kriegsgerichtssekretäre,
"Garnisonverwaltungs-Direktoren,
"Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren,
Garnisonverwaltungs-Inspektoren,
Wasserwerksinspektor beim marinefiskalischen
Wasserwerk in Wilhelmshaven-Feld-
hausen,
»Lazarettverwaltungs-Direktor,
*) Die mit einem » bezeichneten Stellen sind solche, bei denen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren
des Landheers zu berücksichtigen sind.
“ Die
Stellen, die den Militäranwärtern usw. vorbehalten, aber regelmäßig nur im Wege des Aufrückens
oder der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem o bezeichnet.