Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Der  Eingang  des  mit  „Lignosit  1“  beginnenden  Absatzes  wird  gefaßt:

Lignosit  I,  Gesteins=  oder  Wetter-Lignosit  I,  auch  mit  den  angehängten
  Buchstaben  A,  B,  C  usw.  (Gemenge  von  Ammoniaksalpeter
  ..  .  usw.  wie  bisher).

Der  mit  „Wetter-Romperite“  beginnende  Absatz  wird  gefaßt:

Wetter-Romperite  und  Gesteins-Romperite,  auch  mit  den  angehängten
  Buchstaben  A,  B,  Cusw.  (Gemenge  von  mindestens  54  Prozent
Ammoniaksalpeter,  höchstens  15  Prozent  Trinitrotoluol,  von  Pflanzenmehl,
von  höchstens  10  Prozent  Kalisalpeter,  von  Harz,  Kochsalz,  Magnesit  und
Salmiak,  auch  mit  Zusatz  von  höchstens  4  Prozent  gelatiniertem  Nitroglyzerin).

1  Gruppe.  b)  Organische  Nitrokörper.

Unter  e  wird  in  der  mit  „Trinitrotoluol“  beginnenden  Vorschrift  hinter  „(Plastrotyl),“
nachgetragen:

ferner  sogenanntes  flüssiges  Trinitrotoluol  (ein  bei  gewöhnlicher  Temperatur
flüssiges  neutrales  Gemisch  nitrierter  Toluole)  und  plastisches  Trinitrotoluol
  (ein  plastisches  Gemenge  von  kristallinischem  und  flüssigem  Trinitrotoluol
  mit  einem  Gehalte  von  höchstens  0,5  Prozent  Kollodiumwolle),

2.  Gruppe.  b)  Chlorat=  und  Perchloratsprengstoffe.

Vor  dem  mit  „Helit“"  beginnenden  Absatz  wird  eingeschaltet:
Helagon  (Gemenge  von  höchstens  10  Prozent  Kaliumperchlorat,  höchstens
5  Prozent  Zinkaluminium,  von  aromatischen  Nitroverbindungen  —  darunter
höchstens  20  Prozent  des  Gesamtgemenges  an  Trinitroverbindungen  —,  von
neutralen  Salpeterarten,  ausgenommen  Kali=  und  Barytsalpeter,  auch  mit
Zusatz  von  Getreide=  oder  Kartoffelmehl  oder  ähnlichen  Kohlenstoffträgern
sowie  von  neutralen,  die  Gefährlichkeit  nicht  erhöhenden  Salzen).
Vor  dem  mit  „Perilit“  beginnenden  Absatz  wird  eingefügt:
Peragon  (Gemenge  von  höchstens  60  Prozent  Kaliumperchlorat,  höchstens
4  Prozent  Zinkaluminium,  von  aromatischen  Nitroverbindungen  —  darunter
höchstens  6  Prozent  des  Gesamtgemenges  an  Trinitroverbindungen  —,  von
neutralen  Salpeterarten,  ausgenommen  Kali=  und  Barytsalpeter,  auch  mit
Zusatz  von  Getreide=  oder  Kartoffelmehl  oder  ähnlichen  Kohlenstoffträgern
sowie  von  neutralen,  die  Gefährlichkeit  nicht  erhöhenden  Salzen).