Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Darmteile (Farbe, Ausdehnung und sonstiges Verhalten) zu bestimmen. Der Leerdarm 
ist an seiner Ursprungsstelle aus dem Zwölffingerdarme zweimal zu unterbinden und zwischen 
beiden Unterbindungen abzuschneiden. Dann sind Leer= und Hüftdarm längs der Ansatz- 
stelle des Gekröses abzutrennen und der Hüftdarm eine Handbreit vor der Hüftblinddarm- 
öffnung abzuschneiden. Nach der Herausnahme sind beide Darmteile an der Ansatzstelle 
des Gekröses mit Hilfe einer Darmschere aufzuschlitzen. Ferner ist der kleine Grimmdarm 
in die Bauchhöhle zurückzunehmen, sein Gekröse mit den Lymphknoten und Lymphgefäßen 
zu untersuchen und seine äußere Beschaffenheit zu bestimmen. Der kleine Grimmdarm ist 
dann vom Mastdarm abzuschneiden und längs der Ansatzstelle des Gekröses abzutrennen. 
Die Ubergangsstelle zwischen dem großen und kleinen Grimmdarm ist zu unterbinden und 
der letztere hinter der Unterbindung abzuschneiden. Auch der kleine Grimmdarm ist an der 
Ansatzstelle des Gekröses mit der Darmschere aufzuschneiden. Nachdem ferner das Gekröse 
des großen Grimmdarms nebst Lymphgefäßen und Lymphknoten untersucht, die äußere 
Beschaffenheit des Blind= und Grimmdarms ermittelt und Netz und Bauchspeicheldrüse 
von der magenähnlichen Erweiterung des großen Grimmdarms abgetrennt worden sind, 
werden beide Darmteile im Zusammenhang aus der Bauchhöhle herausgenommen. Darauf 
ist der große Grimmdarm dicht neben den Blutgefäßen und in ihrem Verlauf und der 
Blinddarm im Verlauf eines Bandstreifens mit der Darmschere aufzuschneiden. Schon 
während des Aufschneidens ist der Inhalt der einzelnen Darmabschnitte festzustellen. Ferner 
wird nach der Reinigung des Darmes die Beschaffenheit der einzelnen Abschnitte ermittelt, 
wobei die lymphatischen Haufen im Dünndarm besonders zu beachten sind. 
2. Sodann werden Milz und Netz herausgenommen. Bei der Milz sind Länge, 
Breite und Dicke zu bestimmen. Dann wird die Milz über die äußere Fläche der Länge 
nach durchschnitten. Wenn einzelne Stellen verändert sind, werden sie noch besonders durchschnitten. 
3. Magen und Zwölffingerdarm werden, nachdem ihre äußere Beschaffenheit untersucht. 
worden ist, in ihrer natürlichen Lage geöffnet, und zwar der Magen an seiner großen Krüm- 
mung und der Zwölffingerdarm an seiner unteren Fläche. Schon während des Aufschneidens. 
wird der Inhalt des Magens und des Zwölffingerdarms betrachtet und bestimmt. Dann 
wird die Wegsamkeit des Lebergallenganges, namentlich seines in der Darmwand gelegenen Teiles, 
ermittelt. Man betrachtet das Vatersche Divertikel, preßt den Inhalt durch sanften Druck 
hervor und stellt durch Druck auf den Gang die Ausflußmöglichkeit der Galle fest. Schließ- 
lich wird der Gallengang bis zur Leberpforte aufgeschnitten; dabei wird gleichzeitig die Pfort- 
ader geprüft. Zur weiteren Untersuchung werden Magen und Zwölffingerdarm herausge- 
nommen. 
4. Die Bauchspeicheldrüse wird erst nach dem Magen und Zwölffingerdarm unter- 
sucht. Etwaige Veränderungen werden gewöhnlich schon während des Abtrennens von der
	        
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