Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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werden. Nunmehr wird die Beschaffenheit der unteren Abschnitte der harten Rückenmarks- 
haut und diejenige der weichen Rückenmarkshaut geprüft, demnächst das äußere Verhalten 
des Rückenmarkes angegeben und endlich eine größere Zahl von Querschnitten mit einem 
dünnen und scharfen Messer durch das Rückenmark geführt, um seine innere Beschaffenheit 
zu bestimmen. Schließlich werden die Wirbel und Wirbelscheiben geprüft und, wenn Ver- 
änderungen an ihnen ermittelt worden sind, die betreffenden Wirbel herausgenommen und 
in der Regel in der Richtung des Pfeildurchmessers durchsägt. 
III. Besondere Bestimmungen über die Zerlegung bei 
einzelnen Seuchen. 
* 19. 
(1) In denjenigen Fällen, in denen es sich allein darum handelt, durch die Zerlegung 
eines Tieres das Vorhandensein einer Seuche festzustellen, kann ein verkürztes Verfahren 
in der Weise angewandt werden, daß zunächst gewisse Teile oder Gegenden des Körpers 
untersucht werden. 
(2) Ist bei dieser Untersuchung eine Seuche nicht ermittelt, jedoch der Krankheitszustand 
des Tieres wegen der etwa in Betracht kommenden Entschädigungsleistung festzustellen, so 
ist die Zerlegung vollständig auszuführen. 
(3) Bei dem verkürzten Verfahren ist, je nachdem die eine oder die andere Seuche 
vermutet wird, folgendermaßen vorzugehen. 
I. Milzbrand, Rauschbrand, Wild= und Rinderseuche. 
8 20. 
A. Milzbrand. 
(1) Zunächst sind Haut und Unterhaut an allen denjenigen Stellen, an denen krank- 
hafte Zustände bei der äußeren Besichtigung des Tieres wahrgenommen oder vermutet werden, 
zu untersuchen. 
(2) Sodann ist die Bauchhöhle zu öffnen, um einen etwaigen ungewöhnlichen Inhalt 
in ihr sowie das Verhalten des Magens, des Darmes, des Gekröses, der Milz und der 
in der Bauchhöhle gelegenen Lymphknoten zu ermitteln. Dabei ist auch die Beschaffenheit 
des Blutes zu bestimmen. 
(3) Die weitere Zerlegung des Tieres kann unterbleiben, wenn schon auf Grund der 
bisherigen Untersuchung das Vorhandensein von Milzbrand nachgewiesen erscheint. Andern- 
salls sind auch die Brusthöhle und die Halsorgane zu öffnen und zu untersuchen. Die 
Untersuchung hat sich auf die Lymphknoten der verschiedenen Körperteile, den Schlundkopf,
	        
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