Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 28. 557 
den Kehlkopf, die Luftröhre, die Lungen und das Herz zu erstrecken. Schließlich ist der 
Zustand der Leber, der Nieren und bei weiblichen Tieren der Gebärmutter festzustellen. 
(4) In der Niederschrift ist anzugeben, ob die Tiere vor der Untersuchung noch un- 
geöffnet oder ob sie bereits ganz oder teilweise zerlegt waren und ob vorgeschrittene Fäul- 
nis vorlag. 
B. Rauschbrand. 
Vor allem ist die Beschaffenheit der Haut, der Unterhaut und der Muskulatur fest- 
zustellen. Dann ist der Zustand der zugehörigen Lymphknoten zu bestimmen. Ferner sind 
Milz, Leber, Nieren und Herz, bei weiblichen Tieren auch Geschlechtsorgane, zu untersuchen. 
Auch das Verhalten der serösen Häute ist anzugeben. 
C. Wild= und Rinderseuche. 
Entsprechend den drei Formen, in denen die Wild= und Rinderseuche anftritt, sind 
besonders zu untersuchen 
a) Haut, Unterhaut und Lymphknoten an dem Kopfe, dem Halse und der Zunge, 
b) Brusthöhle, Herzbeutel, Lungen und Lymphknoten, 
c) Darm. 
Zur sicheren Feststellung der unter A bis C genannten Seuchen ist in der Regel die 
Untersuchung einer Blutprobe oder eines Teiles eines Organs, z. B. der Milz oder des 
Gewebssafts der blutig veränderten Teile auf die Anwesenheit der Erreger durch mikro- 
skopische Prüfung und, wenn deren Ergebnis zweifelhaft bleibt, durch Anlegung von Kulturen 
oder durch Verimpfung auf geeignete Versuchstiere notwendig. 
Wird bei Milzbrandverdacht durch die mikroskopische Untersuchung das Vorhandensein 
von Milzbrandbazillen unzweifelhaft festgestellt, so kann auch die Zerlegung nach § 20 A 
Abs. 1, 2 unterbleiben. 
Bei Verdachtsfällen von Wild= und Rinderseuche ist das Gutachten stets nur auf Grund 
der Impfung von je 2 Kaninchen abzugeben. Kaninchen sind für den Erreger der Wild- 
und Rinderseuche sehr empfänglich. Sie sterben schon nach Einimpfung kleiner Blutproben 
erkrankter Rinder in kurzer Zeit, gewöhnlich binnen 24 Stunden. Die Impfung wird zweck- 
mäßig in der Weise ausgeführt, daß mit der Spitze eines ausgeglühten Impfmessers die 
Haut an der Innenfläche des Ohres an einer Stelle taschenförmig von der Unterlage ab- 
gehoben und in die Tasche mit der Spitze des Messers etwas Blut oder Milzbrei eingeführt 
wird. Nachdem dies geschehen ist, wird die Hautwunde durch Kollodium geschlossen. Bei 
den an Wild= und Rinderseuche verendeten Kaninchen finden sich in der Regel Blutungen 
in der Schleimhaut, der Luftröhre und sehr zahlreiche Bakterien im Herzblute. Der Bezirks- 
tierarzt hat bis auf weiteres von jedem Tiere, bei dem er Wild= und Rinderseuche feststellt,
	        
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