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Allerhöchste Bewilligung zur Namensund
Wappenvereinigung.
Im Namen Seiner Moajestät des K#nigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
mittels Urkunde vom 20. Januar 1912 dem
K. Preußischen Oberstleutnant a. D. Eugen
von Haniel als bayerischem Staatsangehörigen
die nachgesuchte Bewilligung zu
erteilen, der Rechte Dritter unbeschadet, sich
mit seinen rechtmäßigen Nachkommen künftighin
„von Haniel-Niethammer“ zu nennen
und zu schreiben und das von Hanielfsche
Wappen mit dem freiherrlich von Niethammer'schen
vereinigt zu führen.