Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Allerhöchste  Bewilligung  zur  Namensund
  Wappenvereinigung.

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  K#nigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
mittels  Urkunde  vom  20.  Januar  1912  dem

K.  Preußischen  Oberstleutnant  a.  D.  Eugen
von  Haniel  als  bayerischem  Staatsangehörigen
  die  nachgesuchte  Bewilligung  zu
erteilen,  der  Rechte  Dritter  unbeschadet,  sich
mit  seinen  rechtmäßigen  Nachkommen  künftighin
„von  Haniel-Niethammer“  zu  nennen
und  zu  schreiben  und  das  von  Hanielfsche
Wappen  mit  dem  freiherrlich  von  Niethammer'schen
  vereinigt  zu  führen.