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ist. Insbesondere müssen Instrumente, die zur Probenentnahme verwendet werden, desgleichen
Gefäße, in denen die Proben zu einer Untersuchungsstelle gesandt werden, vor jedem Gebrauche
sorgfältig gereinigt und durch strömenden Dampf, kochendes Wasser oder über der Flamme
sterilisiert werden. Es hat sich auch der die Proben Entnehmende vor jeder Probenentnahme
die Hände mit warmem Wasser und Seife zu waschen, mit einem geeigneten Desinfektions-
mittel nachzuspülen und hierauf zu trocknen.
Bei Verdacht der Lungentuberkulose ist als Probe zur bakteriologischen Untersuchung
Material zu entnehmen, das nach einem Hustenstoß aus der Lunge ausgeworfen wird
(Entnahme aus der Rachenhöhle mit einem Rachenlöffel oder mit der eingeführten Hand oder
Entnahme auf andere geeignete Weise).
Bei Verdacht der Eutertuberkulose wird eine Milchprobe in der Menge von etwa
100 cemm entnommen, nachdem das Euter mit warmem Wasser und Seife abgewaschen und
hierauf mit 50 prozentigem Spiritus abgerieben und mit steriler Watte oder einem frisch
gewaschenen Tuche abgetrocknet worden ist. Die erste Milch aus den Strichen der erkrankten
Viertel wird beseitigt und erst die weitere in die Probeflasche gemolken. Läßt sich aus den
verdächtigen Vierteln eine hinreichende Menge Milch nicht ermelken, so ist Milch aus den
unverdächtigen Vierteln hinzuzumelken. Beim Versand der Milch an eine Untersuchungsstelle
ist den 100 ccm Milch 0,5 g Borsäure zur Verhütung der Zersetzung zuzufügen. Das
Staatsministerium des Innern behält sich vor, an Stelle der Borsäure andere Mittel zuzulassen.
Bei Verdacht der Gebärmuttertuberkulose ist Ausflußmaterial aus der Scheide mit
einem Scheidenlöffel zu entnehmen, nachdem die Schamgegend mit warmem Wasser und Seife
abgewaschen, mit 50prozentigem Spiritus nachgerieben und mit steriler Watte oder einem
frischgewaschenen Tuche abgetrocknet worden ist. Gelingt es nicht gleich, mit dem Löffel
Material zu erhalten, so ist der Versuch mehrmals zu wiederholen. Es kann auch durch
wiederholtes Zusammendrücken der Gebärmutter mit der in den Mastdarm eingeführten Hand
die Entleerung etwaigen ungewöhnlichen Inhalts herbeigeführt und dadurch die Entnahme
von Untersuchungsmaterial aus der Scheide erleichtert werden.
Bei Verdacht der Darmtuberkulose ist eine Kotprobe aus dem Mastdarm zu entnehmen.
2. Ausführung der bakteriologischen Untersuchung.
Die bakteriologische Untersuchung von Ausscheidungen tuberkuloseverdächtiger Rinder
geschieht durch mikroskopische Prüfung gefärbter Ausstrichpräparate und durch Verimpfung
von Material an Versuchstiere.
a. Mikroskopische Prüfung.
Zur mikroskopischen Prüfung auf Tuberkelbazillen eignen sich Ausscheidungen tuberkulose-
verdächtiger Tiere aus den Lungen und der Gebärmutter sowie Milch, nicht dagegen Kot,