Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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eseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 33. 
München, den 30. Mai 1912. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 18. Mai 1912, Errichtung einer gemeindlichen Untersuchungsanstalt für Nahrungs= und 
Genußmittel in Ludwigshafen a. Rh. betreffend. — Bekanntmachung vom 24. Mai 1912, die Eisenbahn- 
Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerus betreffend. — Bekanntmachung 
vom 25. Mai 1912, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend. — Bekannt-= 
machung vom 28. Mai 1912, die Errichtung von Eisenbahninspektionen betreffend. — Prädikats-Verleihung. 
—.. — 
Nr. 5334b 2. 
Bekanntmachung, Errichtung einer gemeindlichen Untersuchungsanstalt für Nahrungs= und 
Genußmittel in Ludwigshafen a. Rh. betreffend. 
##S#taatsministerium des Innern. 
Gemäß § 14 der K. Verordnung vom 27. Januar 1884 (GVl. S. 43) wurde 
durch Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern von heute die gemeindliche 
Untersuchungsanstalt für Nahrungs= und Genußmittel in Ludwigshafen a. Rh. für den 
Stadtbezirk Ludwigshafen a. Rh. mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1912 als öffentliche Unter- 
suchungsanstalt für Nahrungs= und Genußmittel in widerruflicher Weise anerkannt. 
Die Anstalt führt die Bezeichnung „Städtische Untersuchungsanstalt für Nahrungs- 
und Genußmittel in Ludwigshafen a. Rh“; sie steht unter der Aufsicht des Stadtrats 
Ludwigshafen, des K. Bezirksamts daselbst, der K. Regierung der Pfalz, Kammer des 
Innern, sowie des K. Staatsministeriums des Innern. 
Die §§ 2, 9, 11 Abs. I, III, 13 Abs. IV der K. Verordnung vom 27. Jannar 1884 
(GVBl. S. 43), die §§ 2 und 3 der K. Verordnung vom M–ihe E 1908 
  
  
  
  
 
	        
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