Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

  
Gesetzund Verorduuilg · Vluli 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 35. 
München, den 14. Juni 1912. 
Inhal t: 
Kreisanlehengesetz vom 13. Juni 1912. — Bekanntmachung vom 4. Juni 1912, die Verwaltung und 
den Betrieb der K. Verkehrsanstalten betreffend. — Ordens-Verleihung. 
  
  
  
  
  
Kreisanlehengesetz. 
Im MNamen Seiner Majestät des Königs. 
Tuitpol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern, 
Begent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Einziger Artikel. 
Der Kreisgemeinde der Oberpfalz und von Regensburg wird die Genehmigung erteilt, 
zur Errichtung eines Neubaues für die Kreisoberrealschule Regensburg ein aus Kreismitteln 
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