Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 38. 667 
soweit nicht schon die Ermächtigung zur Verausgabung 
durch den Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 18. März 1912 
erteilt ist, 
2. für Bauten des Etats der Landwirtschaft. .. . .. 58 750 A. 
Ferner wird der Staatsminister der Finanzen ermächtigt, dem Staatsminister der 
Justiz zur Vollendung des Neubaues eines Amtsgerichtsgebäudes in Hammelburg für Rech- 
nung der hierfür im ordentlichen Budget der Jahre 1912 und 1913 vorgesehenen Summe 
den Restbedarf von 29 000 —K zur Verfügung zu stellen. 
Artikel 3. 
Von den im außerordentlichen Budget der Jahre 1912 und 1913 vorgesehenen 
Summen dürfen vor der endgültigen Festsetzung des Budgets nach Bedarf verausgabt werden: 
I. auf Rechnung des Gefällsablösungsfonds: 
1. für Vervollständigung des bayerischen Telegraphennetzes 646 800 — 
(außerordentliches Budget Ziff. IIb aa), 
2. für Vervollständigung des bayerischen Telephonnetzes 12 014 200 A 
(außerordentliches Budget Ziff. IIb db), 
  
Summe I 12 661 000 ; 
II. auf Rechnung des Allgemeinen Staatsanlehens: 
1. für Postbauten sowie für Beschaffung von Wohnungen für 
Beamte und Arbeiter der Post= und Telegraphenverwaltung 3 449 610 A 
(außerordentliches Budget Ziff. III b aa), 
2. für Erhöhung des Betriebs= und esrrefane für Motor- 
postlinien, 3. Rate. . .. ... ... 1 500 000 4 
(außerordentliches Budget Ziff. I „r), 
  
Summe II 4949 610 ; 
III. auf Rechnung des Staatseisenbahnanlehens: 
1. für Neu-, Erweiterungs= und Ergänzungsbauten 28 885 500 
(außerordentliches Budget Ziff. IV. Nr. 1), 
2. für den zweigleisigen Ausbau von Bahnen 383 500 A 
(außerordentliches Budget Ziff. IV. Nr. 2), 
3. für Ergänzung des Fahrparks . . 19500000JØ 
(außerordentliches Budget Ziff. IV Nr. 55), 
  
Summe III 48 769 000 M.
	        
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