Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Staatsdienst-Nachricht. 
Im UNamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich Allerhöchst bewogen gefunden, 
unterm 21. Juni 1912, dem Präsidenten 
der K. Eisenbahndirektion Regensburg Heinrich 
Ritter von Endres den Titel und Rang 
eines K. Staatsrates im außerordentlichen 
Dienste zu verleihen und ihn für die Zeiten 
gleichzeitiger Verhinderung des Staatsministers 
und des Staatsrates im ordentlichen Dienste 
unter die Staatsräte im ordentlichen Dienste 
zu berufen und mit der Vertretung des 
K. Staatsministers für Verkehrsangelegen- 
heiten zu betrauen. 
  
Erhebung in den Freiherrenstand. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
den lebenslänglichen Reichsrat der Krone Bayern 
und Direktor der Akademie der bildenden Künste 
Ferdinand von Miller in München, mit 
Diplom vom 22. Juni 1912 in den erblichen 
Freiherrenstand des Königreichs zu erheben. 
  
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Moajestät des fiönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 25. Juni 1912 dem K. Hofkapell= 
meister, Professor der K. Akademie der Ton- 
kunst Joseph Becht in München für das 
Päpstl. Kreunz Pro ecclesia et pontifce, 
unterm 30. Juni 1912, dem K. Käm- 
merer, Vorsitzenden im Ministerrat und Staats- 
minister des K. Hauses und des Außern 
Dr. Georg Freiherrn von Hertling 
1. für das Großkreuz des K. Sächsischen 
Albrechtsordens mit dem goldenen Stern, 
2. für das Großkreuz des K. Ordens der 
Württembergischen Krone, 
3. für das Großkreuz des Großherzoglich 
Badischen Ordens Berthold des Ersten 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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