Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

  
  
  
Nr. 49. 769. 
Pfalz. 
Festgesetzter 
Kap. 18Tit. Vortraa Betrag 
4— 
III 10 0) aus Kreisfonds zur Gewährung von Zulagen an 
die vor dem Jahre 1904 in den Ruhestand ge- 
tretenen Lehrpersonen 8 000— 
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen aus Zentralfonds 54 875 16 
ec) Zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen 
und zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Reliktenunterstützungszuschußkasse für das an ge- 
meindlichen Vensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr— 
personal. .. 7800— 
c) Unterstützungsbeiträge für bie Hinterbliebenen der Volis- « 
schullehrer: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) im allgemeinen 155 101 76 
5 5) zur Unterstützung der älteren Lehrerrelikten und 
* zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Reliktenunterstützungszuschußkasse für das an 
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teil- 
s nehmende Lehrpersonal 7000— 
7) für dürftige, dem mersütungealte erwene 
Lehrerwaisen 2000— 
bb) aus Kreisfonds: 
*- d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Hinter- 
bliebenen der Volksschullehrer . 40000— 
e) Zuschuß an die Kreisschulinspektorswitwe Littis du ihren 
Bezuge aus der Lehrerwitwenkasse 335— 
) Zuschuß an das pfälzische Lehrerwaisenstift . 1000— 
"11UnterstützungenfürdürftigecchulamtszöglmgeundSchulpkaktitantem 
a) Für dürftige männliche Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten 10 000 — 
b) Für Schülerinnen weiblicher Bildungsanstalten, die sich dem 
I Lehrberufe widmen wollen 1500 — 
12 Ubrige Ausgaben: 
a) Für Elementarfortbildungsschulen 2 050— 
# b) Zur Förderung der Distriktsschulbibliotheken für die Fort- 
. bildung der Schullehrer 700— 
c) Zur Förderung des Fortbildungswesens des Volksschullehr- 
personals (Bildung von Konferenzbezirken) 14 300— 
4) Zur Hebung des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten 2000— 
# e) Stellvertretungskosten für die zu Fortbildungskursen für 
E Lehrer an gewerblichen Fortbildungsschulen beurlaubten Volks- 
I schullehrer aus Gemeinden mit Ortsstatuten .. 300— 
13ReservefondsfürdieVolksschulen. ....... 7000: 
Summe§1318574761 
  
  
  
  
  
  
  
  
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