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) Mittelfranken.
Festgesetzter
Kap.s Tit. Vortrag Betrag
—P
IV. Auf Kultur.
1|8s0Ü8ur Förderung der Landwirtschaft überhaupt:
a) dem landwirtschaftlichen Kreisausschusse von Mittelfranken. 3 000—
b) demselben für den landwirtschaftlichen Wanderunterricht 900—
2 Für den kulturtechnischen Dienst:
a) Ein Viertel des Gesamtaufwandes für den verstaatlichten
kulturtechnischen Dienst zu 50 000 AMA.. 12 500—
b) Für Kulturvorarbeiter 18 000—
3 Für sonstige Zwecke:
a) zur Förderung der Pferdezucht 6500—
b) für Förderung der Rindviehzucht und zwar:
1. an die Distrikte, insbesondere auch zur Unterstützung
ärmerer Gemeinden im Benehmen mit den landwirt-
schaftlichen Bezirksausschüssen 12 000—
2. an den landwirtschaftlichen Kreisausschuß zur Ver-
anstaltung von Rinderschauen nach Maßgabe der
neuen Grundbestimmungen 3 000—
3. an denselben weiteren Beitrag zur ünterstützung der
beiden mittelfränkischen Zuchtverbände 10 000—
) an den landwirtschaftlichen Kreisausschuß
1. für Förderung der Schweinezucht 3 000.—
2. für Hebung der Schafzucht 1 000—
3. für Hebung der Ziegenzucht 1 000—
d) zur Hrie der Kaninchenzucht 200—
e) für Geflügelzucht
1. Kreisgeflügelzuchtanstalt in Erlangen 4300|—
2. — — — — — — — — — — — — — — — —
3. dem Kreiswanderlehrer für Geflügelzucht Tagegelder
und Reisekosten 1 000—
4. zur Förderung der Geflügelzucht dem Mitelfänise
Kreisgeflügelzüchterverbandee 600
f) für Förderung der Fischzucht und zwar:
1. Beitrag an den Kreisfischereiverein. 1 200—
2. dem Hgreissischereisachverständigen,
a) Gehalt. 3 000—
b) Tagegelder und Reisekosten 1 500—
c) Regiekosten 100—
3. Prämien zum Schutze der Fischzucht für eileguns
von Fischotten . 100—-
4. Zuschuß an den Fischereiverein Altmühl . 300-
g) für Förderung der Bienenzucht dem Mittelfränkischen Kreis-
ienenzüchterverbande 1 000—
h) an den landwirtschaftlichen Kreisausschyß zur Borderung des
Getreide- und Fruchtbaues. .. 2 000-