Volltext : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

L

mal  glelchlautend  ausgesertigte  Erklaͤrung  soll  nach  ersolgter  gegenseitlger  Auswechselung  in
geeigueter  Weise  bekannt  gemacht  werden.

Welmar,  am  18.  Febr.  1845.  Gera,  den  29.  März  4845.

Großherzogl.  S.  Landes-Direction.  Fürstl.  Reuß-Pl.  gemeinschaftl.  Laudesregierung

  das.
S.)  C.  v.  Conta.
*o  onto  (L.  S.)  von  Bretschneider.

1660.  Bekonntmachung,  die  mit  dem  Königlich  Preußischen  Ministerium  der  auswaͤrtigen  Angtlegenheiten
  zu  Berlin,  serner  mit  dem  Königlich  Sächsischen  Ministerium  der  auswénigen
Angelegenheiten  zu  Dresden,  ingleichen  mit  dem  Herzoglich  Süächsischen  Geheimen  Ministerium
  zu  Allenburg  über  das  Verfahren  bei  Ablösungen  guksherrlicher  bäauerlicher  Lasten,  in
solchen  Fällen,  wo  die  berechligte  Besihung  im  Terikorimm  des  einen,  die  verpflichtete  in

dem  des  andern  Landrs  gelegen  ist,  getroffene  Uebereinkunst  betreffend,  vom  22.  Mai  1845.

Mit  höchster  Genehmigung  Durchlauchelgster  Landesberrschaften  ist  zwischen  der  unterzeichnelen
  Fürsllichen  Landcsregierung  und  dem  Herzogl.  S.  Geheimen  Ministerium  zu  Alkenburg
  unterm  nu  Febr.  d.  Is.  über  das-Verfabren  bei  Ablösingen  gulsherrlscher  bäuerllcher
  Lasten  in  solchen  Fällen,  wo  dle  berecheigee  Bestung  im  Terrltorlum  des  elnen,  dle
verpflichtere  in  dem  des  andern  Landes  gelegen  isk,  die  in  der  nachstehend  abgedruckeen  diesseitigen
  Erklärung  enthalrene  Uebereinkunft  getrossen  worden.

Da  gleichmäßige  Uebereinkänste  mlt  dem  Könlgl.  Preuß.  Ministerlum  der  auswärtigen

Angelegenheiten  zu  Berlin  unterm  !nt“nt“  4.  J.  und  mit  den  Königl.  Sächs.  Mlniste-,

M
rien  der  auswärilgen  Angelegenheiten  und  des  Innern  zu  Dresden  unterm  4.=  44  2

b.  Jo.  abgeschlossen  worden  sind;  so  wird  wegen  deren  Inhalts  mit  —nms  auf  die
nachstebend  abgedruckte  Declaratson  verwiesen,  baß  in  der  Convenkkon  mic  der  Könlglich