Nr. 52. 885
b) Buchhaltung (einschließlich der kaufmännischen Korrespondenz), zwei Aufgaben
(Arbeitszeit je 4 Stunden),
) Elemente der Algebra (einschließlich der Gleichungen zweiten Grades mit einer
und zwei Unbekannten, der Lehre von den arithmetischen und geometrischen
Reihen, der graphischen Auflösung von einfachen Gleichungen und des Gebrauches
der Logarithmentafel) (Arbeitszeit 3 Stunden);
in der II. Gruppe:
à) Handelsrecht und Wechsellehre (Arbeitszeit 3 Stunden),
b) allgemeine Volkswirtschaftslehre sowie Bank= und Versicherungswesen (Arbeits-
zeit 3 Stunden);
in der III. Gruppe:
à) Bearbeitung von einfacheren Aufgaben aus der allgemeinen Geographie (mathe-
matische und physikalische Geographie) und Länderkunde, wobei ein wissenschaftlich
vertieftes Verständnis eines bestimmten und natürlich abgegrenzten Länderraumes
nachzuweisen ist (Arbeitszeit 4 Stunden),
b) Bearbeitung je einer Aufgabe aus der wirtschaftlichen Geographie und der Handels-
geschichte (Arbeitszeit je 2 Stunden).
2. Zu diesen schriftlichen Arbeiten der drei Gruppen kommt ein deutscher Aufsatz über
ein allgemeines, dem Gedankenkreise der Kandidaten entnommenes Thema als Nachweis der
allgemeinen Bildung, wobei drei, verschiedenen Gebieten entnommene Themen zur Wahl zu
stellen sind (Arbeitszeit 4 Stunden).
8 100.
Mündliche Prüfung.
1. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Gebiete der Gruppen II und III.
2. Auf die mündliche Prüfung eines Kandidaten sind in jeder Gruppe durchschnittlich
30 Minuten zu verwenden.
101.
Bei der Ermittlung der Gruppennoten ist das Ergebnis der Prüfung aus der Buch-
haltung (§ 99 Abs. 1 unter Ib) doppelt zu bewerten; im übrigen sind die schriftlichen und
die mündlichen Leistungen in den einzelnen Prüfungsgegenständen einfach und die schriftlichen
Durchschnittsleistungen in der II. und III. Gruppe ebenso hoch wie die mündlichen
anzurechnen. Zur Feststellung der Hauptnote werden die drei Gruppennoten gleichmäßig
bewertet.
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